«Jahrhunderthochwasser» treten mittlerweile alle paar Jahre auf. Viele Hausbesitzer sind nicht gegen die Fluten versichert. Bislang trug der Staat die Milliardenkosten – die Länder wollen nicht mehr.
Debatte über Pflichtversicherung gegen Hochwasser dauert an

Nur etwa die Hälfte der privaten Gebäude in Deutschland ist gegen Elementarschäden versichert. Die Länder drängen auf eine Versicherungspflicht, aber diese wird vorerst nicht umgesetzt. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag der Länder ab, eine bundesweite Pflichtversicherung gegen Hochwasser- und andere Elementarschäden einzuführen. Dennoch wurde bei einem Treffen von Kanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Ministerpräsidenten am Donnerstagabend vereinbart, im Gespräch zu bleiben.
Was ist eine Elementarschadenpolice und welche Schäden deckt sie ab?
Die Gebäudeversicherung deckt Sturm- und Hagelschäden, aber nicht Hochwasser. Elementarpolicen sind eine Ergänzung zur Gebäudeversicherung für weitere Naturgefahren, einschließlich Überschwemmungen. Allerdings deckt eine Elementarpolice nicht alle möglichen Wasserschäden ab. Wenn beispielsweise Grundwasser durch den Abfluss im Waschkeller nach oben ins Wohnhaus gelangt, wird dies normalerweise als Baumangel betrachtet, ähnlich einem undichten Dach – und die Versicherung übernimmt keine Kosten.
Warum wird über eine Pflichtversicherung diskutiert?
Nur rund die Hälfte der privaten Gebäude in Deutschland ist gegen elementare Risiken versichert. Das verheerende Hochwasser im Juli 2021 verursachte laut GDV fast neun Milliarden Euro an versicherten Schäden. Einschließlich der nicht versicherten Schäden von Bürgern, Unternehmen und der öffentlichen Infrastruktur beliefen sich die Gesamtschäden nach Berechnungen von Munich Re auf die astronomische Summe von 33 Milliarden Euro, fast das Vierfache der versicherten Summe. In der Vergangenheit haben Bund und Länder nach Flutkatastrophen regelmäßig die Rolle eines inoffiziellen Versicherers übernommen und Milliardenhilfen geleistet. Da dies für den Staat sehr kostspielig ist, fordern die Länder eine Pflichtversicherung.
Was spricht pro und kontra?
Es gibt zwei Perspektiven: Ohne finanzielle Unterstützung würden vielen bisher nicht versicherten privaten Hauseigentümern im Falle einer schweren Überschwemmung der Ruin drohen. Es wäre unsolidarisch, im Ernstfall nicht zu helfen. Das Gegenargument besagt im Wesentlichen, dass es der Allgemeinheit nicht zugemutet werden kann, wenn eine Vielzahl nicht versicherter Hauseigentümer ihr persönliches Hochwasserrisiko auf die Mitmenschen abwälzt.
Viele Kommunen haben bewusst Baugebiete in hochwassergefährdeten Gebieten ausgewiesen, was zu zukünftigen Überschwemmungen führen wird. Die Versicherungsbranche befürchtet zudem, dass Staat und Bürger nach Einführung einer Pflichtversicherung am Hochwasserschutz sparen würden, da die Versicherung immer zahlen müsste.
Was würde das für Hausbesitzer und Mieter bedeuten?
Eine verpflichtende Versicherung für alle privaten Hausbesitzer würde bedeuten, dass auch diejenigen, die nicht gefährdet sind, da ihre Häuser weit entfernt von Gewässern stehen, an den Kosten beteiligt wären. Vermieter würden dies wahrscheinlich auf ihre Mieter umlegen wollen, auch diejenigen im sicheren siebten Stock.
Wer ist gegen die Versicherungspflicht für Hausbesitzer, und wer dafür?
Gegen eine Pflicht sind in erster Linie die Versicherer, Hauseigentümerverbände und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). «Die aus dem Länderkreis geforderte Pflichtversicherung würde das Wohnen in Deutschland teurer machen, eine große Bürokratie nach sich ziehen und den Staat nicht aus der finanziellen Haftung nehmen», begründete Buschmann seine Haltung.
Laut einer repräsentativen Umfrage des Portals Verivox unter privaten Hausbesitzern sind 71 Prozent der befragten gut tausend Hauseigentümer der Meinung, dass eine Versicherungspflicht gegen Elementarrisiken richtig ist. Eine noch größere Mehrheit von 81 Prozent sprach sich im Mai dafür aus, den Versicherern die Pflicht aufzuerlegen, allen Hausbesitzern Elementarpolicen anzubieten. Dies entspricht dem Vorschlag von Justizminister Buschmann. Die Versicherer fordern vor allem bessere Prävention gegen Hochwasser.
Und was soll «bessere Prävention» bedeuten?
Bis zum 19. Jahrhundert hielten viele Gemeinden sicheren Abstand vom Wasser, sodass Flüsse und Bäche sich in breiten Betten natürlich ausbreiten konnten. Heute sind alle großen Flüsse in Deutschland begradigt, eingeengt und kanalisiert, ebenso wie viele kleinere Gewässer. Überschwemmungsflächen wurden für die Landwirtschaft nutzbar gemacht oder bebaut.
«Bessere Prävention» beinhaltet eine Vielzahl von möglichen Maßnahmen. Eine naheliegende und kostengünstige Maßnahme wäre Bauverbote in Hochwasserzonen. Allerdings wäre dies in den Gemeinden unbeliebt. Vor zwei Wochen forderte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) einerseits eine Pflichtversicherung für Hausbesitzer und sprach sich gleichzeitig gegen Bauverbote in hochwassergefährdeten Gebieten aus. Neben einem Bauverbot in Überschwemmungsgebieten können auch Maßnahmen wie die Sanierung vernachlässigter Dämme, die Rückverlegung von Deichen, die Renaturierung ehemaliger Auwälder und der Bau großer Flutpolder präventiv gegen Hochwasser helfen.
Und wie geht es weiter?
Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU), betonte am Donnerstagabend, die Länder hielten eine Pflichtversicherung weiter für richtig. Sie würden jetzt in einen Arbeitsmodus gemeinsam mit der Bundesregierung einsteigen, um zu einer Lösung zu kommen. Kanzler Scholz deutete jüngst im Bundestag eine umgekehrte Versicherungspflicht an: «Eigentümer von Häusern und Wohnungen müssen sich gegen Elementarschäden versichern können.» Eine Pflicht für die Versicherer, nicht aber die Hausbesitzer.
Justizminister Buschmann hat das näher ausgeführt: Jeder Hausbesitzer soll ein Angebot bekommen. Bestehende Versicherungsverträge sollen demnach um den Elementarschutz ergänzt werden können. In Angeboten für Neuverträge sollte eine Elementarschadenversicherung enthalten sein, «die man aber abwählen kann». Der Versicherungsverband GDV erklärte dieses Modell für «besser als eine alleinige Pflichtversicherung oder das teilstaatliche französische Naturgefahren-System». Allerdings ist der Vorschlag weit entfernt von der Länderforderung.








