Passagiere der Deutschen Bahn müssen sich erneut auf erhebliche Zugausfälle einstellen. Dieses Mal dürften die Auswirkungen heftiger ausfallen als bei den jüngsten Warnstreiks.
Der nächste Lokführer-Streik – Was auf Fahrgäste zukommt

Nachdem es in den letzten neun Monaten zu vier Warnstreiks bei der Deutschen Bahn gekommen ist, wird die Situation für Fahrgäste nun ernster: Die Lokführergewerkschaft GDL plant, ab Mittwochmorgen bis Freitagabend einen Streik bei der Bahn sowie dem Eisenbahnunternehmen Transdev durchzuführen. Es handelt sich dabei um den ersten mehrtägigen Arbeitskampf in der aktuellen Tarifrunde.
Die Fahrpläne könnten erneut stark beeinträchtigt werden. Die Bahn plant, an den drei Streiktagen einen Notfahrplan anzubieten. Nach den beiden GDL-Warnstreiks im November und Dezember ist jedoch mit erheblichen Einschränkungen im Zugangebot zu rechnen. Nur das Landesarbeitsgericht in Hessen könnte den Arbeitskampf noch beenden. Hier ist ein Überblick:
Wann wird gestreikt?
Gemäß den Plänen der GDL soll der Arbeitsausstand am Dienstagabend (18 Uhr) im Güterverkehr und am frühen Mittwochmorgen (2 Uhr) im Personenverkehr beginnen. Der Ausstand soll am Freitagabend um 18 Uhr enden. Der Personenverkehr wird voraussichtlich an drei Tagen stark beeinträchtigt sein. Selbst nach Streikende am Freitagabend wird es wahrscheinlich nur ein begrenztes Zugangebot auf der Schiene geben. Die Bahn wird sich voraussichtlich darauf konzentrieren, am Samstag einen reibungslosen Betriebsstart zu gewährleisten. Der Konzern hat noch keine Details bekanntgegeben.
Welche Verkehre sind betroffen?
Zur Arbeitsniederlegung aufgerufen sind die Beschäftigten der Deutschen Bahn sowie der Eisenbahnunternehmen Transdev und City-Bahn Chemnitz. Sowohl im Fern-, im Regional- als auch im Güterverkehr ist daher bundesweit mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen. Der Konzern will einen Notfahrplan anbieten. Allerdings sichere dieser «nur ein sehr begrenztes Zugangebot im Fern-, Regional- und S-Bahn Verkehr der DB», teilte der Konzern mit.
«Bitte sehen Sie von nicht notwendigen Reisen während des GDL-Streiks ab und verschieben Sie Ihre Reise auf einen anderen Zeitpunkt.» Bei den beiden zurückliegenden GDL-Warnstreiks konnte die Bahn rund 20 Prozent des üblichen Angebots im Fernverkehr aufrechterhalten. Im Regionalverkehr waren die Auswirkungen je nach Region sehr unterschiedlich.
Welche Regionen sind absehbar besonders betroffen?
In den östlichen Bundesländern sowie im Südwesten Deutschlands sind erfahrungsgemäß viele Arbeitnehmer Mitglieder der GDL. Daher ist es wahrscheinlich, dass im Regionalverkehr an vielen Orten so gut wie nichts mehr funktioniert.
Wo kann ich mich über meinen Zug informieren?
Um herauszufinden, ob ein Fern- oder Regionalzug fährt oder nicht, kann man die Bahn-App oder die Internetseite der Bahn nutzen. Für persönliche Auskünfte wurde eine Streikhotline eingerichtet (08000 99 66 33).
Was passiert mit meinem Ticket?
Alle Fahrgäste, die ihre Reise, die für Mittwoch bis Freitag geplant war, aufgrund des Streiks verschieben möchten, haben die Möglichkeit, ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzen. Die Zugbindung wird aufgehoben. Das Ticket bleibt gültig für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch wenn sich die Streckenführung ändert.
Sitzplatzreservierungen können ohne zusätzliche Kosten storniert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für Fahrgäste, ihre Reise auf den Dienstag vorzuverlegen. Wenn der gebuchte Zug ausfällt, ist auch eine vollständige Erstattung des Tickets möglich.
Sind weitere Bahnunternehmen vom Warnstreik betroffen?
Abgesehen von den genannten Unternehmen, die direkt bestreikt werden, haben theoretisch alle anderen Bahnunternehmen die Möglichkeit, ihre Fahrten anzubieten. Die GDL vertritt hauptsächlich Lokführer und Zugpersonal bei der Bahn. Obwohl auch Fahrdienstleiter, die den Zugverkehr bundesweit koordinieren, zum Warnstreik aufgerufen sind, sind nur wenige von ihnen GDL-Mitglieder. Daher sollte das Schienennetz in weiten Teilen des Landes grundsätzlich befahrbar sein.
Wieso streikt die GDL?
Die Gewerkschaft strebt in der aktuellen Tarifrunde insbesondere an, eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich zu erreichen. Die Bahn lehnt dies entschieden ab. GDL-Chef Claus Weselsky erklärte daher die Verhandlungen als gescheitert und kritisierte, dass mit dem bundeseigenen Konzern keine Kompromisse zu erzielen seien.
Die Gewerkschaft fordert neben der Reduzierung der Arbeitszeit auch eine Erhöhung um 555 Euro pro Monat sowie eine Prämie zur Ausgleichung der Inflation. Die Bahn hat ein Angebot gemacht, das eine Erhöhung der Entgelte um elf Prozent über einen Zeitraum von 32 Monaten beinhaltet, sowie ebenfalls die Inflationsausgleichsprämie.
Wie sieht die Lage am Verhandlungstisch aus?
Derzeit herrscht eine schwierige Situation. Die Gewerkschaft und die Bahn stecken im Tarifkonflikt fest und es wird offiziell seit mehreren Wochen nicht mehr verhandelt. Das Angebot, das die Bahn letzte Woche vorgelegt hat, hat daran nichts geändert.
Der Konzern schlug vor, die bestehenden Wahlmodelle für die Arbeitszeit zu erweitern. Bisher haben die Beschäftigten die Möglichkeit, zwischen mehr Geld, mehr Urlaub oder weniger Wochenarbeitstagen zu wählen. Sie können beispielsweise ihre Arbeitszeit von 39 auf 37 Wochenstunden reduzieren, erhalten dafür jedoch 5,7 Prozent weniger Lohn.
Die Bahn stellt fest, dass es möglich ist, die Wochenarbeitszeit in diesem Modus auf 35 Stunden zu reduzieren. Wer möchte, kann auch für etwas mehr Geld bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten. Die Bahn betonte, dass diejenigen, die sich für kürzere Arbeitszeiten entscheiden, Abstriche bei einer tariflich vereinbarten Lohnerhöhung machen müssen. Die GDL betrachtet den Vorschlag der Bahn nicht als verhandelbares Angebot.
Was hat es mit den Klagen vor den Arbeitsgerichten auf sich?
Sowohl Transdev als auch die Deutsche Bahn haben versucht, gerichtlich die Streiks per einstweiliger Verfügung zu stoppen. Am Montagabend lehnte das Arbeitsgericht Frankfurt die entsprechenden Anträge ab. Jedoch legte die Bahn sofort Berufung vor das Landesarbeitsgericht Hessen ein. Eine Entscheidung wird dort am Dienstag erwartet.








