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Deutschland erhält grünes Licht für Millionenförderung von LNG-Terminals

Die Fördermaßnahme ermöglicht die Diversifizierung der Energieversorgung und gewährleistet die Sicherheit der Gasversorgung.

Die Bundesregierung hatte den Aufbau von LNG-Terminals nach dem russischen Angriff auf die Ukraine forciert. (Archivbild)
Foto: Sina Schuldt/dpa

Die EU-Kommission in Brüssel hat die Fördermaßnahme für die LNG-Terminals genehmigt. Deutschland darf seine Betreibergesellschaft Deutsche Energy Terminal (DET) für den Betrieb von vier schwimmenden Importterminals für Flüssigerdgas mit mehr als vier Milliarden Euro unterstützen. Diese Maßnahme ermöglicht die Diversifizierung der Energieversorgung und sichert die Gasversorgung.

In Energiekrise forciert

Die FSRUs für Flüssiggas sind in Brunsbüttel, Stade und an zwei Standorten in Wilhelmshaven. FSRU steht für Floating Storage and Regasification Unit, was auf Deutsch stationäres schwimmendes LNG-Terminal bedeutet, wo das Gas wieder verdampft wird.

Die Bundesregierung hatte den Bau von LNG-Terminals nach dem russischen Angriff auf die Ukraine beschleunigt, um unabhängig von russischen Gaslieferungen zu werden. Langfristig sollen die schwimmenden Terminals, die aus einem Spezialschiff bestehen, durch Terminals an Land ersetzt werden.

Höhere Summen möglich

Der soeben genehmigte Zuschuss in Höhe von 4,06 Milliarden Euro soll die Verluste abdecken, die die staatliche DET durch den Betrieb der schwimmenden Terminals bis zum Ende ihrer Charterzeit erleidet. Da die Schiffe während des Höhepunkts der Energiekrise gechartert wurden, als die Nachfrage und die Kosten sehr hoch waren, war zu erwarten, dass die Terminals von Anfang an defizitär arbeiten würden. Sollten die Verluste höher ausfallen als erwartet, könnte sich der Betrag auf insgesamt 4,96 Milliarden Euro belaufen, teilte die Kommission mit.

Die staatliche Unterstützung in der EU unterliegt strengen Regeln, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Dies soll sicherstellen, dass Länder wie Deutschland und Frankreich ihren Unternehmen keine unangemessenen Vorteile gegenüber Unternehmen aus kleineren Ländern verschaffen können.

dpa