Der Discounter legte Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein, da Verbraucher nicht irregeführt werden sollen.
Aldi Süd kämpft gegen Verkaufsverbot für Dubai-Schokolade

Aldi Süd hat Einspruch gegen das Verkaufsverbot für seine Dubai-Schokolade eingelegt. Eine Sprecherin bestätigte, dass der Discounter gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln vorgeht.
Das Landgericht Köln hatte kürzlich eine einstweilige Verfügung gegen Aldi Süd erlassen, die dem Unternehmen den Verkauf der Schokolade vorläufig verbietet. Ein Produkt darf in Deutschland demnach nur dann als «Dubai-Schokolade» oder ähnlich bezeichnet werden, wenn es in Dubai hergestellt wurde oder einen sonstigen geografischen Bezug zu Dubai hat, hieß es im Beschluss. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Verbraucher irregeführt werden.
Klage gegen Lidl war erfolglos
Der Süßwarenimporteur Andreas Wilmers hatte Klage erhoben, da er in Deutschland Schokolade der Marke Fex verkauft, die in Dubai hergestellt wird. Trotzdem hatte der Unternehmer keinen Erfolg, als er auch Lidl wegen des Verkaufs von Dubai-Schokolade abgemahnt hatte.
Das zuständige Landgericht Frankfurt hat den Antrag auf Unterlassung gegen Lidl in dieser Woche abgelehnt. Der Discounter darf weiterhin seine Dubai-Schokolade verkaufen. Es wurde festgestellt, dass die Argumentation des Landgerichts Köln nicht vollständig überzeugend sei. Kunden würden nicht automatisch davon ausgehen, dass die gesamte Schokolade von Lidl in Dubai hergestellt wurde, basierend auf dem Erscheinungsbild. Laut den Richtern fehlen daher Gestaltungsmerkmale, die darauf hindeuten würden.
Aldi Süd entschied sich dazu, das Lidl-Verfahren nicht zu kommentieren. Die Aldi-Sprecherin betonte, dass es keinen Zusammenhang mit dem Widerspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln gebe.








