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Ehegattensplitting: Welche Reformen sind geplant und wer profitiert?

Eine Reform des Ehegattensplittings steht im Raum, die besonders Familien und Alleinerziehende entlasten könnte. Ökonomen schlagen vor, die steuerlichen Vorteile für Paare mit hohen Einkommen zu begrenzen, um gezielt Familien zu fördern.

Ehegattensplitting: Kommt die Reform?
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Die Reformvorschläge zum Ehegattensplitting zielen darauf ab, insbesondere Paare mit Kindern und Alleinerziehende finanziell zu fördern. In Deutschland wird die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet, was bedeutet, dass das Steuerrecht Eheleute als eine Einheit behandelt. Das gemeinsame Einkommen wird addiert, halbiert und nach dem Splittingtarif besteuert. Diese Regelung ermöglicht es Paaren, bei denen ein Partner erheblich mehr verdient, signifikante Steuervorteile zu erzielen.

Die Diskussion um das Ehegattensplitting ist seit Jahren ein umstrittenes Thema. Immer wieder wurden Reformvorschläge unterbreitet. Im Jahr 2024 brachte Familienministerin Lisa Paus neue Ideen ein, und bereits 2013 war das Thema im Bundestagswahlkampf der Grünen präsent. Auch frühere Regierungen, sowohl unter Helmut Kohl als auch die rot-grüne Koalition, versuchten, Änderungen am Splitting vorzunehmen, jedoch ohne Erfolg.

Aktuelle Reformvorschläge und deren Auswirkungen

Im Frühjahr 2023 präsentierte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) seine Ideen zur Neuregelung des Ehegattensplittings. Die EU-Kommission hat ebenfalls Reformen angemahnt. Ein Team renommierter Ökonomen hat nun Vorschläge erarbeitet, die darauf abzielen, das Splitting so zu modifizieren, dass insbesondere Paare mit Kindern profitieren.

Details der Reformvorschläge

  • Die Übertragung des Einkommens des besserverdienenden Partners auf den geringer verdienenden Partner soll gedeckelt werden.
  • Maximal 13.805 Euro dürfen künftig vom steuerpflichtigen Einkommen des besserverdienenden Partners abgezogen werden.
  • Der andere Partner muss diesen Betrag als sonstige Einkünfte versteuern.

Die zusätzlichen Steuereinnahmen, die durch diese Reform generiert werden, sollen in Form von erhöhtem Kindergeld und Kinderfreibetrag an Familien zurückfließen. Simulationen zeigen, dass diese Beträge um bis zu 22 Prozent steigen könnten.

Wer profitiert von den Reformen?

Die Reform würde vor allem Familien und Alleinerziehende mit Kindern begünstigen. Haushalte mit niedrigen oder mittleren Einkommen würden weiterhin steuerlich entlastet, während Haushalte mit hohen Einkommen, in denen ein Partner deutlich mehr verdient, stärker belastet würden. Laut Fuchs-Schündeln, einer der Mitentwickler der Reformvorschläge, würde ein Paar ohne Kinder im Durchschnitt 316 Euro mehr Steuern zahlen, während ein Paar mit Kindern 585 Euro weniger zahlen würde. Alleinerziehende könnten im Schnitt mit einem Anstieg ihres Einkommens um 417 Euro rechnen.

Hintergründe der Reformbestrebungen

Die Reform zielt darauf ab, Ehen als Verwaltungsgemeinschaften steuerlich anzuerkennen, gleichzeitig aber Familien mit Kindern gezielt zu fördern. Ein zentrales Anliegen ist es, die Erwerbsanreize für Zweitverdienende, häufig Frauen, zu erhöhen. Das derzeitige Ehegattensplitting begünstigt vor allem Modelle, in denen ein Partner, meist der Mann, gut verdient, während die Frau weniger oder gar nicht arbeitet. Fuchs-Schündeln betont, dass viele Frauen gut ausgebildet sind, jedoch nicht vollständig am Arbeitsmarkt teilnehmen. Angesichts des Fachkräftemangels sei es notwendig, dieses Potenzial zu nutzen.

Die gesellschaftlichen Veränderungen seit der Einführung des Ehegattensplittings in den 1950er-Jahren erfordern eine Anpassung der Regelung. Die traditionelle Rollenverteilung, in der der Mann arbeitet und die Frau für Haushalt und Kinder sorgt, ist nicht mehr die Norm. Zudem wachsen viele Kinder in Familien auf, in denen die Eltern nicht verheiratet sind. Daher ist es an der Zeit, die Förderung von Familien neu zu gestalten.

Kritik an den Reformvorschlägen

Die Reformvorschläge stoßen bei der CDU und CSU auf Widerstand. CSU-Chef Markus Söder hat der Abschaffung des Ehegattensplittings eine klare Absage erteilt. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) äußerte sich skeptisch und betonte, dass die Ehe als Erwerbs- und Unterhaltsgemeinschaft steuerlich gemeinsam behandelt werden müsse. Der Unions-Finanzpolitiker Güntzler plädiert dafür, am bestehenden Ehegattensplitting festzuhalten und sieht die Ehe als Unterhaltsgemeinschaft, die steuerlich abgebildet werden sollte.

Die Debatte um das Ehegattensplitting bleibt somit weiterhin kontrovers und zeigt die unterschiedlichen Ansichten über die Rolle der Ehe in der heutigen Gesellschaft.


Quellen: deutschlandfunk, Handelsblatt, WirtschaftsWoche

Bildquelle: KI generiert

Ronny Winkler