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Ein Jahr Lieferkettengesetz – wie wirksam sind die Regeln?

Seit Jahresbeginn müssen deutsche Unternehmen per Gesetz für Kinder- und Zwangsarbeit in der Lieferkette ihrer Produkte mit die Verantwortung übernehmen. Das zuständige Bundesamt zieht positive Bilanz.

Im ersten Jahr des Lieferkettengesetzes hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bislang keine Sanktionen wegen Verstößen verhängt.
Foto: Markus Scholz/dpa

Wenn ein T-Shirt in Deutschland im Laden, ein Schokoriegel im Supermarkt oder ein Sofa im Möbelhaus ankommt, haben die Produkte oft viele Fertigungsstufen in verschiedenen Ländern durchlaufen.

Das Lieferkettengesetz, das von der Wirtschaft teilweise scharf kritisiert wird, verpflichtet Unternehmen in Deutschland seit fast zwölf Monaten, um sicherzustellen, dass sie nicht von Kinder- und Zwangsarbeit bei ihren Zulieferern profitieren. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gab an, dass es im ersten Jahr noch keine Sanktionen wegen Verstößen verhängen musste.

Wie die Behörde jetzt bekannt gab, wurden seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 486 Kontrollen bei Unternehmen durchgeführt – hauptsächlich in den Branchen Automobil, Chemie, Pharmazie, Maschinenbau, Energie, Möbel, Textil sowie Nahrungs- und Genussmittelindustrie. Es sind 38 Beschwerden eingegangen und in sechs Fällen hat das Bafa Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen.

Die Behörde zieht eine positive Zwischenbilanz: Die verpflichteten Unternehmen haben sich laut Bericht intensiver mit ihren Lieferketten auseinandergesetzt und die Anforderungen des Gesetzes größtenteils erfolgreich umgesetzt. Sie haben auch Kontakt zu ihren Zulieferern aufgenommen, um Missstände zu beheben oder zu reduzieren.

Wirtschaft kritisiert hohen Aufwand

Die Wirtschaft kritisiert die Regeln jedoch noch immer. «Die Zielsetzung des Gesetzes wird von der deutschen Wirtschaft geteilt, sorgt aber in der Praxis für Schwierigkeiten», sagte der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Peter Adrian, der Deutschen Presse-Agentur. Die Auswirkungen seien heute schon auch für kleine und mittelständische Unternehmen spürbar. «Wenn sie mit großen Unternehmen Geschäfte machen, wird auch von kleinen Betrieben verlangt, die Standards zu erfüllen», so Adrian.

«Ein Beispiel aus meiner Praxis: Wir liefern Maschinen an große Unternehmen, die von uns erwarten, dass wir die Vorgaben einhalten. Wir haben allein schon 157 Vorlieferanten, von denen wir wiederum Produkte beziehen, bei denen wir dann die Einhaltung der Standards von Beginn an überprüfen müssen. Das ist teilweise schier unmöglich, das funktioniert nicht», sagte Immobilienunternehmer Adrian.

Was das Lieferkettengesetz verlangt

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), wie es offiziell genannt wird, gilt bisher für Unternehmen, die mehr als 3000 Beschäftigte haben. Laut Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) betrifft dies etwa 900 Unternehmen. Ab 2024 wird das Gesetz auch für Firmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern gelten.

Sie müssen unter anderem analysieren, wie groß das Risiko ist, dass sie von Menschenrechtsverstößen wie Zwangsarbeit profitieren, ein Risikomanagement sowie einen Beschwerdemechanismus aufsetzen und öffentlich darüber berichten. Bei Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich oder bei unmittelbaren Zulieferern müssen die Unternehmen laut Gesetz unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen, «um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren».

Das Bafa überprüft die Vorgaben. Es prüft auch eingereichte Beschwerden. Wenn das Bundesamt Versäumnisse oder Verstöße feststellt, kann es Bußgelder verhängen. Unternehmen, die sich nicht an die Regeln gehalten haben, können auch von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

EU-Gesetz soll folgen

Mitte Dezember einigten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten auch EU-weit auf ein solches Gesetz, das Unternehmen für die Gewährleistung der Einhaltung von Menschenrechten in ihrer Lieferkette verantwortlich macht. Die Regeln gelten grundsätzlich für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem Umsatz von mindestens 150 Millionen Euro. Es ist vorgesehen, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn es in ihren Lieferketten zu Verstößen gegen Menschenrechte kommt.

«Was jetzt in der EU auf dem Tisch liegt, geht noch weit darüber hinaus, weil es dort nicht nur um die gesamten Lieferketten, sondern auch um die Absatzketten gehen soll», sagte der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Siegfried Russwurm, der dpa. «Das ist etwa für Komponentenhersteller völlig wirklichkeitsfern. Die kennen die Endkunden eines Großteils ihrer Lieferungen überhaupt nicht.» Dazu komme eine drohende zivilrechtliche Haftung für Fehlverhalten anderer Unternehmen in der Lieferkette.

«Ich habe die Befürchtung, dass wir uns mit dem LkSG und erst Recht mit der jetzt in Brüssel vereinbarten EU-Variante komplett übernehmen», sagt auch DIHK-Präsident Adrian. Die Verunsicherung und Belastung der Unternehmen werde durch die EU-Regelungen drastisch zunehmen und die Verärgerung über die EU-Politik bei vielen Unternehmen nochmals verstärken.

Die Bestätigung des EU-Gesetzes durch das Europäische Parlament und die EU-Staaten steht noch aus, dies ist jedoch in der Regel eine Formalität.

dpa