Ein Kunde will drei alte Elektrogeräte in einer Aldi Nord-Filiale zurückgeben: einen Mixer, ein Ladekabel und ein Rasierapparat. Was harmlos klingt, hat ein Nachspiel vor Gericht.
Elektroschrott-Rückgabe: Gericht sieht Defizit bei Aldi Nord

Nachdem die Discounter Lidl und Aldi Süd haben auch Aldi Nord laut einem Urteil Defizite bei einer gesetzlichen Rücknahmepflicht von Elektroschrott. Ein Mitarbeiter der Deutschen Umwelthilfe hatte im vergangenen Jahr vergeblich versucht, in einer Aldi-Nord-Filiale in NRW testweise drei Elektro-Kleingeräte zurückzugeben. Der Discounter hätte diese Geräte annehmen müssen, tat dies aber nicht. Eine Aldi-Mitarbeiterin hatte laut eigener Aussage keine Kenntnis von der Vorschrift.
Das Kölner Landgericht hat die Firma dazu verurteilt, 386,20 Euro plus Zinsen zu zahlen (Aktenzeichen 84 O 124/23). Obwohl der Betrag für den Handelsriesen gering ist, zeigt das Urteil Schwächen beim Discounter auf. Bei weiteren Versäumnissen droht außerdem ein hohes Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Die Umweltschützer wollen durch solche Urteile den Druck auf den Einzelhandel erhöhen, damit die Unternehmen die Rücknahmepflicht ernst nehmen.
Lidl und Aldi Süd ebenfalls schon mit Gerichtsschlappen
In zwei anderen Aldi Nord-Filialen funktionierte jedoch die Abgabe von Altgeräten. In einer anderen Filiale gab es laut DUH auch Probleme – dieser Fall war jedoch nicht Teil des Kölner Verfahrens. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) prüft nicht nur den Essener Discounter genau – und hat auch bei anderen Einzelhändlern bereits Mängel festgestellt: Ähnliche Urteile wie die Kölner Entscheidung gegen Aldi Nord gab es kürzlich auch schon gegen Aldi Süd und Lidl.
Gemäß dem neuesten Urteil schloss Aldi Nord im Kölner Gerichtsverfahren zunächst aus, dass die Rücknahme verweigert wurde. Schließlich wurden die Mitarbeiter über die Verpflichtung zur Rücknahme gebrauchter Elektroaltgeräte informiert.
Später allerdings trat die Aldi-Kassiererin in den Zeugenstand und sagte dort dem Urteil zufolge, sie wisse nichts von einer Pflicht. «Hierüber hat man mich seitens Aldi auch nicht unterrichtet oder geschult», sagte die Kassiererin. Das wurde als Rechtsverstoß gewertet. Das Urteil liegt der dpa vor.
Forderung nach mehr Kontrollen
Barbara Metz von der Deutschen Umwelthilfe betonte in der Pressemitteilung ihrer Organisation die Wichtigkeit der seit Anfang 2022 bestehenden Rücknahmepflicht. «Wenn Elektroschrott falsch entsorgt wird, gehen wertvolle Rohstoffe verloren und die enthaltenen Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher gefährden die Umwelt», sagt die DUH-Bundesgeschäftsführerin.
«Dass die involvierte Aldi-Mitarbeiterin keine Kenntnis von einer Rücknahme von Elektroschrott hatte, lässt tief blicken und ist symptomatisch für die Verweigerungshaltung großer Supermärkte.» Sie fordere Supermärkte und Drogerien auf, die Rücknahme von alten Elektrogeräten in allen Filialen sicherzustellen und die Belegschaft darüber zu informieren. Behörden sollten außerdem die Einhaltung der Vorschrift konsequent kontrollieren.
Reaktion vom Discounter
Aldi Nord will sich auf Anfrage nicht konkret zum Kölner Gerichtsurteil äußern. Ein Firmensprecher wies aber darauf hin, dass die Rücknahme von Elektroaltgeräten einheitlich in allen rund 2200 Aldi-Nord-Märkten geregelt sei. «Unsere Mitarbeitenden sind selbstverständlich entsprechend geschult», sagt der Aldi Nord-Sprecher. «Es existieren klare Vorgaben und entsprechende Behältnisse, in denen Altgeräte aufbewahrt und für den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden.»
Seit Juli 2022 sind Supermärkte und Discounter verpflichtet, Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern kostenlos zurückzunehmen, sofern ihre Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist. Dies betrifft beispielsweise Rasierer, Elektrozahnbürsten, Ladegeräte und kleine Toaster. Größere Geräte müssen nur zurückgenommen werden, wenn der Kunde gleichzeitig ein anderes vergleichbares Neugerät im Geschäft kauft.








