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Energiepreispauschale: Spitzenverdienern bleiben 180 Euro

Wegen der hohen Energiepreise soll fast jeder Erwerbstätige eine Finanzspritze bekommen. Doch die 300 Euro müssen versteuert werden. Bei wem bleibt wie viel hängen?

Eine Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro brutto soll Erwerbstätigen zugute kommen.
Foto: Marcus Brandt/dpa

Von den geplanten 300 Euro Energiepreispauschale werden bei Spitzenverdienern nach Berechnung des Steuerzahlerbunds nur rund 180 Euro übrig bleiben.

Wer wegen seines hohen Einkommens den Reichensteuersatz bezahlt, bekommt noch weniger raus, wie der Verband für die Deutsche Presse-Agentur errechnete. Nur Arbeitnehmer, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von rund 10.000 Euro bleiben, profitieren von dem vollen Betrag.

«Eine wirkliche Entlastung wäre es übrigens gewesen, wenn die Energiepreis-Pauschale steuerfrei wäre», betonte der Präsident des Steuerzahlerbunds, Reiner Holznagel. Hier habe die Ampel-Regierung auch in der Kommunikation Fehler gemacht und falsche Erwartungen geweckt. «Auch Rentner und Selbstständige erhalten keinen wirklichen Zuschuss», kritisierte Holznagel.

Eine Pauschale für alle

Die Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro brutto soll jedem einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen zugute kommen, der in den Steuerklassen 1 bis 5 einsortiert ist. Sie unterliegt der Einkommensteuer. Das Geld soll vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt.

Den Berechnungen des Verbands zufolge bekommt ein Single mit Steuerklasse 1 und 72.000 Euro Jahresgehalt am Ende 181,80 Euro Energiepreispauschale. Bei ihm greift der Spitzensteuersatz, außerdem fällt durch die Pauschale plötzlich auch wieder Solidaritätszuschlag an. Ein verheirateter Arbeitnehmer mit einem Kind, Steuerklasse 4 und Jahresgehalt von 72.000 Euro bekäme 184,34 Euro Pauschale.

Bei einem mittleren Gehalt und demzufolge niedrigerem Einkommensteuersatz bleibt etwas mehr übrig. So bekäme ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kind, Steuerklasse 4 und Jahresgehalt von 45.000 Euro immerhin 216,33 Euro Energiepreispauschale. Bei einem Jahresgehalt von 15.000 Euro erhielte derselbe Arbeitnehmer 248,83 Euro. Ist er in Steuerklasse 3 eingetragen, bleibt er unter dem Grundfreibetrag, muss also keine Steuern zahlen und bekommt die volle Pauschale ausgezahlt.

Anderer Fokus beim IW

Ähnliche Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) für die «Welt am Sonntag» beziehen sich auf Haushalte und betrachten auch weitere geplante Entlastungen. Demnach entlastet das Maßnahmenpaket der Bundesregierung gegen die hohen Energiepreise Haushalte um bis zu 825 Euro. «Gering- und Normalverdiener werden stärker entlastet. Spitzenverdiener zahlen einen größeren Anteil des steuerpflichtigen Zuschlags über die Einkommensteuer zurück an den Staat», sagte IW-Steuerexperte Tobias Hentze. Bei Familien mit zwei Kindern, in denen beide Elternteile berufstätig sind, liegt die Entlastung demnach zwischen 348 Euro und 825 Euro.

Die größten Nutznießer sind laut Musterrechnung Familien mit einem Bruttohaushaltseinkommen von 35.000 Euro pro Jahr. Von der an beide Eheleute ausgezahlten Energiepreispauschale in Höhe von zusammen 600 Euro bleiben laut IW-Berechnungen nach Steuern 457 Euro. Hinzu kommen für beide Kinder jeweils 100 Euro steuerfreier Familienbonus. Das macht insgesamt 657 Euro. Fahren beide mit dem Auto zur Arbeit, sinkt zusätzlich die Steuerlast auf Benzin für drei Monate. Das bedeutet noch einmal eine Entlastung in Höhe von 168 Euro. Familien mit zwei Kindern, aber ohne Auto und einem Jahresbruttoeinkommen von 150.000 Euro erhalten dagegen vergleichsweise geringe 348 Euro.

Bei Singles mit einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 75.000 Euro bleiben von den einmalig 300 Euro Energiepreispauschale 159 Euro übrig. Das sind wegen des höheren Grenzsteuersatzes 61 Euro weniger als bei einem Single mit einem Bruttoeinkommen von 25.000 Euro.

dpa