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EU-Abgeordnete für Recht auf freies Handgepäck bei Flügen

Wer fliegt, soll ein kleines Handgepäckstück kostenlos mitnehmen dürfen, egal bei welcher Airline. Bei Verspätungen soll es ähnlich wie bislang Geld geben. Die EU-Staaten haben andere Vorstellungen.

Könnte künftig jeder Fluggast ein Recht auf ein freies Handgepäck-Stück haben? (Symbolbild)
Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn/dpa

Das Europäische Parlament möchte, dass Fluggäste ein Recht auf ein kostenloses Handgepäckstück haben. Die Abgeordneten aller Fraktionen haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen. Bevor neue Vorschriften in Kraft treten können, muss jedoch noch ein Kompromiss mit den EU-Staaten gefunden werden.

Fluggäste dürfen gemäß dem Vorschlag des Parlaments künftig ohne zusätzliche Kosten einen persönlichen Gegenstand (zum Beispiel eine Handtasche, einen Laptop oder einen Rucksack) sowie ein kleines Handgepäckstück mit an Bord nehmen. Das Handgepäckstück darf höchstens sieben Kilogramm wiegen und die drei Kantenmaße (Länge, Breite und Tiefe) dürfen zusammengerechnet nicht mehr als 100 Zentimeter betragen. Einige Fluggesellschaften erlauben bisher nur einen sehr kleinen Gegenstand als kostenloses Handgepäck, für alles andere muss extra bezahlt werden.

Geld für Verspätungen

Das Parlament möchte auch weiterhin sicherstellen, dass Reisende bei Verspätungen ähnlich wie bisher entschädigt werden. Bei Verspätungen ab drei Stunden oder Flugausfällen sind folgende Stufen vorgesehen:

  • 300 Euro bei 1.500 Kilometer Entfernung (bisher: 250 Euro)
  • 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung (bisher: 400 Euro)
  • 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung (bisher: 600 Euro)

Die Airline muss die Verspätung verursacht haben, um Anspruch zu haben. Ausnahmen wären beispielsweise Krieg, bestimmte Wetterbedingungen und Naturkatastrophen, wie von den Abgeordneten vorgestellt.

Minister wollen erst bei vier Stunden Verspätung Entschädigung

Im Juni sprach sich die Mehrheit der EU-Verkehrsminister dagegen aus, dass Fluggäste erst ab einer Verspätung von vier Stunden entschädigt werden und dies mit niedrigeren Beträgen je nach Entfernung.

Um die Vorschriften zu verankern, muss ein Konsens erreicht werden. Die Parteien bemühen sich bereits seit Jahren um eine Einigung – bisher ohne Erfolg.

dpa