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EU einigt sich auf besseren Schutz für Privatinvestoren

Verbraucher sollen Zugang zu verständlichen Informationen für Geldanlage-Produkte erhalten. Interessenkonflikte sollen künftig anders als durch Provisionsverbot verhindert werden.

Die EU will, dass mehr Kleinanleger an den Finanzmärkten investieren.
Foto: Boris Roessler/dpa

Als Privatinvestor in der EU soll man künftig besser geschützt sein, wenn man sein Geld an den Kapitalmärkten anlegt. Unterhändler des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten haben vereinbart, dass Verbraucher leichter verständliche Informationen für Geldanlageprodukte erhalten sollen. Die sogenannte Kleinanlegerstrategie zielt darauf ab, mehr Schutz, Transparenz und Fairness zu gewährleisten. Die Finanzindustrie befürchtet jedoch, dass dies zu mehr Bürokratie führen könnte.

Provisionsverbot kommt nicht

Die Grundlage für die Verständigung bildete ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde hatte auch ein Verbot von Provisionen bei bestimmten Käufen ohne Beratung vorgeschlagen. Hintergrund dieser Idee: Bei Verkäufen auf Provisionsbasis erhalten beispielsweise Versicherungsvertreter einen prozentualen Anteil vom Umsatz der Versicherungen und Banken für die Vermittlung von Finanzprodukten. Je höher der Preis des Produkts, desto mehr Provision erhält in der Regel der Vertreter. Verbraucherschützer sehen darin die Gefahr von Interessenkonflikten.

Die EU-Länder und die Parlamentarier schlossen ein Verbot aus. Stattdessen soll Interessenkonflikte in Zukunft durch einen einheitlichen Test verhindert werden, um sicherzustellen, dass Berater im besten Interesse des Kunden handeln.

Kapital gesucht – auch für Verteidigungsausgaben

Die EU möchte erreichen, dass eine größere Anzahl von Kleinanlegern an den Finanzmärkten investiert anstatt das Geld auf dem Sparbuch zu behalten, um sicherzustellen, dass es in Verteidigungsausgaben, Infrastrukturprojekte, Digitalisierung und Umweltschutz fließt. Unternehmen sollen einfacher an Kapital gelangen können.

Die neuen Vorschriften müssen noch formell vom EU-Parlament und den EU-Staaten angenommen werden, bevor sie wirksam werden können.

dpa