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EU einigt sich auf Lockerung von Gentechnikregeln

Veränderte Lebensmittel könnten bald ohne spezielle Kennzeichnung verkauft werden, um ertragreichere und resistente Sorten zu fördern.

Wird es künftig einfacher, an gentechnisch veränderten Pflanzen zu forschen? (Archivbild)
Foto: Matthias Bein/dpa

Mit Hilfe neuer Gentechnikverfahren modifizierte Lebensmittel sollen in Zukunft in der EU ohne spezielle Kennzeichnung im Supermarkt erhältlich sein. Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments haben sich in Brüssel darauf geeinigt, dass entsprechende Züchtungen in vielen Fällen von den bisher strengen EU-Gentechnikregeln ausgenommen werden sollen, wie beide Seiten in der Nacht zum Donnerstag bekannt gaben.

Die neuen Vorgaben müssen noch von EU-Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden. In der Regel handelt es sich um eine Formalität, wenn sich die Unterhändler der Institutionen zuvor auf einen Kompromiss geeinigt haben.

Die gleichen Sicherheitsvorgaben gelten weiterhin für solche Lebensmittel wie für Züchtungen, die beispielsweise durch Kreuzung und Auslese entstanden sind. Im Zweifelsfall kann eine Pflanze, die durch die Gen-Schere Crispr/Cas verändert wurde, nicht von einer natürlichen Züchtung unterschieden werden.

Besseres Obst und Gemüse?

Die Veränderungen sollen laut Befürwortern zu ertragreicheren, resistenteren und nährstoffreicheren Obst- und Gemüsesorten führen. Zudem erwarten Wissenschaftler eine vereinfachte Forschung aufgrund weniger strenger Vorgaben.

In anderen Teilen der Welt gibt es bereits weniger strenge Regeln, daher setzen Vertreter des Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten auch auf eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte. Der Deutsche Bauernverband begrüßt generell eine Lockerung.

Kritiker wollten Kennzeichnungspflicht 

Kritiker fordern unter anderem, dass Verbrauchern eine Wahlfreiheit gelassen werden sollte, ob sie solche Lebensmittel konsumieren möchten oder nicht. Gentechnikfrei soll in Zukunft auch weiterhin die Biolandwirtschaft bleiben. Jedoch soll es laut Parlament kein Verstoß darstellen, wenn es um ein «technisch unvermeidbares Vorhandensein» von Gentechnik geht. 

Mit Gen-Scheren können sowohl kleine als auch deutlich größere Eingriffe vorgenommen werden. Zukünftig werden strengere Regeln für weitergehende Eingriffe in Pflanzen gelten, insbesondere wenn artfremde Gene in eine Pflanze eingeführt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Gene aus einem Bakterium in eine Maispflanze eingeführt werden.

dpa