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EU-Einigung: Recht auf Reparatur soll kommen

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen defekte Produkte künftig einfacher reparieren lassen können. Dazu zählen etwa Staubsauger und Handys. Andere Produkte dagegen sind von den Regeln nicht erfasst.

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Foto: ---/dpa-Infografik/dpa

In der Europäischen Union soll ein sogenanntes Recht auf Reparatur für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt werden. Die Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich in der Nacht darauf geeinigt, dass Hersteller bestimmter Produkte wie Kühlschränke, Staubsauger und Handys diese in Zukunft auf Wunsch reparieren müssen. Dies wurde von der belgischen Ratspräsidentschaft und dem Verhandlungsführer des Europaparlaments, René Repasi (SPD), mitgeteilt.

Es werde erstmals einen Rechtsanspruch auf Reparatur bei sogenannter weißer Ware – darunter fallen vor allem Haushaltsgeräte – und typischen Alltagsprodukten wie Smartphones eingeführt, sagte Repasi. Künftig werde es einfacher und günstiger, Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie neu zu kaufen. «Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerfgesellschaft zu leben», sagte Repasi. 35 Millionen Tonnen Müll produzierten die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher im Jahr, weil Produkte nicht repariert und durch Neuware ersetzt würden.

Kopfhörer und Möbel von Recht auf Reperatur ausgenommen

Die neuen Vorgaben gelten jedoch nicht für sämtliche Produkte. Laut Angaben sind bestimmte Waren wie Kopfhörer und Möbel von der Regelung ausgenommen. Ein detaillierter Rechtstext wird in der Regel einige Wochen nach der Einigung der Unterhändler veröffentlicht. Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei lediglich um eine formale Angelegenheit.

Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments, Anna Cavazzini, bezeichnete das Verhandlungsergebnis als Durchbruch für den Verbraucherschutz. «Reparatur wird einfacher und erschwinglicher, indem der Zugang zu Ersatzteilen zu einem angemessenen Preis und zu Reparaturanleitungen der Hersteller auch für kleine Repair Shops um die Ecke und Tüftlerinnen in ihren Garagen garantiert wird», sagte die Grünen-Politikerin.

Neue Regeln sollen auch dem Umweltschutz dienen

Die Einigung basiert auf einem Vorschlag, den die EU-Kommission vor etwa einem Jahr vorgelegt hatte. Das EU-Parlament setzt sich nach eigenen Angaben bereits seit über zehn Jahren für das Recht auf Reparatur ein. Im April 2022 erhöhte das Parlament den Druck und stimmte mit großer Mehrheit dafür, dass Produkte so konzipiert werden sollen, dass sie länger halten, sicher repariert werden können und ihre Teile leicht zugänglich und austauschbar sind.

Die neuen Regeln sollen neben den Verbrauchern auch dem Umweltschutz dienen, so die Kommission bei der Vorstellung des Vorhabens. Sie argumentierte, dass weniger weggeworfene Produkte sowohl eine Reduzierung des Abfalls als auch des Ressourcenverbrauchs bei der Herstellung bedeuten würden. Dadurch würden auch weniger Treibhausgasemissionen entstehen. Basierend auf ihrem Vorschlag schätzte die Kommission, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden und 3 Millionen Tonnen Abfall weniger anfallen würden.

dpa