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EU-«Frühstücksrichtlinien»: Herkunft von Honig aufs Etikett

Woher kommt der Honig? Wie viel Obst ist in der Konfitüre? Und was macht einen Fruchtsaft aus? Ein nun endgültig beschlossenes EU-Gesetz soll für mehr Klarheit auf dem Etikett sorgen.

Bei Honigmischungen müssen künftig die Herkunftsländer und ihr jeweiliger Anteil angegeben werden.
Foto: Carsten Rehder/dpa

Die EU-Staaten haben in Luxemburg beschlossen, neue Regeln für die Kennzeichnung und Herstellung von Honig, Säften, Konfitüren und Trockenmilch einzuführen. Das Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser über die Inhalte und Herkunft dieser Lebensmittel zu informieren und Betrug zu reduzieren. Das Europaparlament hatte zuvor bereits grünes Licht für die neuen Regeln gegeben. Sie sollen bis spätestens Sommer 2026 umgesetzt werden.

In Zukunft müssen bei Honigmischungen die Herkunftsländer und ihr jeweiliger Anteil angegeben werden, wie es in den Angaben steht. Die Mitgliedsstaaten haben dabei die Möglichkeit zu entscheiden, ob nur die vier größten Anteile in ihrem Hoheitsgebiet angegeben werden müssen, falls diese zusammen mehr als die Hälfte der Mischung ausmachen.

Fruchtsäfte in drei Kategorien

Mit Blick auf die steigende Nachfrage nach zuckerreduzierten Getränken soll auch die Kennzeichnung von Fruchtsäften eindeutiger werden, wie aus der Richtlinie hervorgeht. So können die Säfte drei neuen Kategorien zugeordnet werden: «zuckerreduzierter Fruchtsaft», «zuckerreduzierter Fruchtsaft aus Konzentrat» und «konzentrierter zuckerreduzierter Fruchtsaft». Um als zuckerreduziert zu gelten, sollte der Zuckergehalt um mindestens 30 Prozent geringer sein als bei herkömmlichem Fruchtsaft.

Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern sei nicht bewusst, dass ein Fruchtsaft – anders als ein Nektar – keinen zugesetzten Zucker enthalten dürfe. Die neue Norm sehe daher auch vor, dass die Angabe «Fruchtsäfte enthalten nur von Natur aus vorkommende Zucker» auf dem Etikett genutzt werden könne.

Darüber hinaus sei festgelegt worden, dass für ein Kilogramm Konfitüre künftig mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden müssten. Dem Beschluss zufolge müssen es bei «Konfitüren extra» 500 Gramm sein. Zudem seien Behandlungen zugelassen worden, mit denen laktosefreie Trockenmilcherzeugnisse hergestellt werden könnten.

dpa