Der Ferienflieger Condor bekam zu Corona-Zeiten hunderte Millionen Euro an Beihilfen vom deutschen Staat. Zu Unrecht, meint der Konkurrent Ryanair. Jetzt gibt es ein Urteil.
EU-Gericht billigt Corona-Beihilfen für Condor

Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass ein Teil der hunderte Millionen Euro schweren Corona-Beihilfen an die Fluggesellschaft Condor legal ist. Eine Klage des Konkurrenten Ryanair wurde in Luxemburg als unbegründet abgewiesen.
Ryanair hatte argumentiert, dass die entschädigten Kosten nicht nur auf die Pandemie zurückzuführen seien, sondern auch auf andere Schwierigkeiten des Unternehmens. Es besteht die Möglichkeit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Die EU-Kommission hat im Jahr 2021 drei Pakete mit deutschen Corona-Beihilfen in Höhe von über 525 Millionen Euro genehmigt. Eines dieser Pakete – mit Darlehen in Höhe von 144 Millionen Euro – wurde von Ryanair vor dem Gericht der EU angefochten. Es war vorgesehen, Condor für Schäden durch Reisebeschränkungen zu entschädigen, die zwischen Mitte März und Ende Dezember 2020 gültig waren.
Ryanair hält Beihilfe für diskriminierend
Ryanair hatte mehrere Hinweise vorgelegt, um eine zu ungenaue Prüfung durch die EU-Kommission zu belegen. Ryanair argumentierte, dass Schäden bei Condor auch aufgrund der Umstrukturierung des Konzerns entstanden seien. Außerdem seien die Beihilfen im Vergleich zu Wettbewerbern wie Ryanair diskriminierend und unverhältnismäßig. Keines der vorgebrachten Argumente fand bei den Richtern Anklang.
Die Kommission hatte ursprünglich ein größeres Beihilfepaket genehmigt, aber Ryanair klagte erfolgreich vor dem EU-Gericht. Der neu gefasste Beschluss der Kommission wurde erneut von Ryanair vor Gericht angefochten – diesmal jedoch ohne Erfolg.