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EU-Gericht erlaubt Klimasiegel für Atomkraft und Erdgas

Atomkraft und Gas als grüne Geldanlagen? Das EU-Gericht lässt eine Klage Österreichs gegen die Einstufung der EU-Kommission abblitzen. Das Gericht betont ein schrittweises Vorgehen beim Klimaschutz.

Atom und Gas als grüne Investition? Das EU-Gericht hat über ein EU-Label für nachhaltige Finanzprodukte entschieden. (Symbolbild)
Foto: Nicolas Armer/dpa/dpa-tmn

Die EU-Kommission kann weiterhin Atomkraft und Gas als umweltfreundlich einstufen, wie es einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union entspricht. Das Gericht in Luxemburg wies eine Klage Österreichs gegen die sogenannte Taxonomie zurück, wie das Gericht bekannt gab. Österreich hat die Möglichkeit, gegen dieses Urteil vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in Berufung zu gehen.

EU will nachhaltige Investitionen fördern

Die Taxonomie ist eine Art Gütesiegel für nachhaltige Finanzprodukte. Das Klassifizierungssystem soll Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern bei nachhaltiger Geldanlagen unterstützen. Österreich kritisiert, dass dabei Kernenergie und fossiles Gas als wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel eingestuft werden. Wien warf Brüssel «Greenwashing» vor, also dass etwas als klimafreundlich gekennzeichnet wird, obwohl es das gar nicht ist. Rückenwind bekommt Österreich von Umweltorganisationen, die ebenfalls gegen die Einordnung klagten.

Das EU-Gericht hatte keine Einwände gegen die Einschätzung der EU-Kommission bezüglich Kernenergie und Gas. Die Wirtschaftstätigkeiten gelten daher grundsätzlich als nachhaltig im Sinne der Taxonomie-Verordnung der EU.

Auch Tätigkeiten in der Übergangswirtschaft – für die es keine technisch und wirtschaftlich sinnvollen CO2-armen Alternativen gibt – können gemäß dieser EU-Verordnung als nachhaltig betrachtet werden. Investitionen in Gas- oder Atomkraftwerke gelten beispielsweise als klimafreundlich, wenn sie die derzeit emissionsärmsten Technologien nutzen.

Richter: Atomenergie und Gas tragen zu Versorgungssicherheit bei

Die Richterinnen und Richter aus Luxemburg stellten fest, dass die Produktion von Atomenergie praktisch keine Treibhausgasemissionen verursacht und dass derzeit keine ausreichenden alternativen Technologien verfügbar sind, um den Energiebedarf kontinuierlich und zuverlässig zu decken.

Auch Gas könne einen Klimaschutz-Beitrag leisten, stellte das Gericht fest. Hintergrund ist, dass Gaskraftwerke die noch klimaschädlicheren Kohlekraftwerke ersetzen können. Das EU-Klimasiegel sei Teil eines «schrittweisen Vorgehens, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen in Etappen zu verringern und zugleich die Versorgungssicherheit zu ermöglichen», betonten die Richterinnen und Richter.

dpa