Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

EU-Gericht urteilt über Klage gegen Beihilfe für Condor

Finanzspritzen der Bundesregierung für den Ferienflieger Condor beschäftigen seit Jahren die Gerichte. Nun steht erneut ein Urteil an. Kläger ist ein alter Bekannter.

Der deutsche Staat hatte die Condor 2019 mit einem Kredit der Förderbank KfW gerettet, nachdem der damalige Mutterkonzern Thomas Cook in die Pleite gerutscht war.
Foto: Boris Roessler/dpa

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wird am Mittwoch darüber entscheiden, ob die EU-Kommission die millionenschweren Beihilfen Deutschlands für den Ferienflieger Condor genehmigen durfte.

Deutschland plante, die Fluglinie mit einer Umstrukturierungsbeihilfe in Form von zwei Abschreibungen in Höhe von 90 und 20,2 Millionen Euro zu unterstützen, die Teil des Restrukturierungsplans von 321,2 Millionen Euro waren, der im Oktober 2019 gestartet wurde. Die EU-Kommission, die darauf achtet, dass Unternehmen keine unfairen Vorteile durch staatliche Beihilfen erhalten, hat das Vorhaben im Jahr 2021 genehmigt. Ryanair, die irische Fluglinie, hat dagegen Einspruch vor dem Gericht der EU erhoben.

Saniert im Schutzschirmverfahren

Im Jahr 2019 wurde die Condor vom deutschen Staat mit einem Kredit der Förderbank KfW gerettet, nachdem der damalige Mutterkonzern Thomas Cook bankrott gegangen war. Im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens wurde Condor saniert und Anfang 2020 war die LOT-Mutter PGL als Investor bereit. Doch kurz nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie sprangen die Polen ab – und der deutsche Ferienflieger benötigte erneut staatliche Hilfe. Condor konnte daraufhin die drohende Insolvenz abwenden und verließ am 1. Dezember 2020 das Schutzschirmverfahren. Im Jahr 2021 wurde schließlich ein neuer Investor gefunden.

Es ist nicht das erste Mal, dass Beihilfen für Condor vor europäischen Gerichten Thema sind. Ein früherer Beschluss der EU-Kommission zu Corona-Beihilfen Deutschlands für Condor wurde zunächst durch eine Ryanair-Klage zu Fall gebracht. Daraufhin genehmigte die Brüsseler Behörde 2021 die Corona-Hilfen erneut – und mit ihnen auch die Umstrukturierungsbeihilfe, um die es nun geht. Eine weitere Klage Ryanairs gegen ein 380 Millionen Euro schweres Rettungsdarlehen für Condor nach der Cook-Insolvenz wurde vom Gericht der EU jedoch abgewiesen.

Klagen gegen staatliche Beihilfen üblich

Der Fall Condor ist einer von vielen, in denen Ryanair gegen staatliche Beihilfen für Konkurrenten vorgeht. Bisher hatte die irische Airline in einigen Fällen Erfolg, in anderen jedoch nicht. Condor und Ryanair hatten auch im letzten Jahr erfolgreich gemeinsam gegen die deutsche Corona-Finanzspritze für die Lufthansa geklagt. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) steht noch aus. Lufthansa hat die Hilfen bereits zurückgezahlt.

Falls das Gericht den Beschluss zu Condor aufheben sollte, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass die Gesellschaft das Geld sofort zurückzahlen muss. Es besteht die Möglichkeit, dass das Urteil noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, angefochten werden kann. Des Weiteren könnte die EU-Kommission unter spezifischen Bedingungen einen neuen Beschluss fassen.

dpa