In Deutschland gibt es bislang keine Grenze für das Zahlen mit Scheinen und Münzen. Das wird sich ändern. Damit möchte die EU gegen Kriminalität vorgehen.
EU kämpft gegen Geldwäsche: Bargeldobergrenze kommt

In der EU soll es in Zukunft nicht mehr erlaubt sein, Käufe über 10.000 Euro bar zu bezahlen. Die Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich auf diese Obergrenze und weitere Maßnahmen geeinigt, um besser gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die Umgehung von Sanktionen vorzugehen. Die Mitgliedstaaten haben jedoch die Möglichkeit, eine niedrigere Höchstgrenze festzulegen, wie die Länder mitteilten.
In Deutschland existiert bislang keine Begrenzung für das Bezahlen mit Bargeld. Jedoch muss sich jemand, der Beträge über 10.000 Euro bar bezahlen möchte, ausweisen und nachweisen, woher das Geld stammt. Der Verkäufer ist verpflichtet, diese Informationen zu erfassen und aufzubewahren. Deutschland äußerte sich kritisch zu einer Obergrenze während der Verhandlungen unter den EU-Ländern. In anderen Ländern der Europäischen Union gibt es bereits Obergrenzen.
Regelung auch für Fußball von Bedeutung
Gemäß den Ländern würden die Vorschriften in der EU umfassend harmonisiert, so wie es die neuen Regeln vorsehen. Es ist geplant, potenzielle Schlupflöcher zu schließen, welche von Kriminellen genutzt werden, um illegale Erlöse zu waschen oder terroristische Aktivitäten über das Finanzsystem zu finanzieren.
Laut dem Parlament würden die neuen Gesetze den Finanzermittlungsstellen – in Deutschland beim Zoll angesiedelt – zusätzliche Befugnisse geben, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu untersuchen und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen zu stoppen.
Gemäß den Angaben der Länder müssen nun auch Händler von Luxusgütern und unter anderem Edelmetallen sowie Anbieter von Krypto-Vermögenswerten ab bestimmten Summen ihre Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden, neben Einrichtungen wie Banken und Kasinos. Es ist auch vorgesehen, dass unter gewissen Bedingungen Profifußballvereine und -agenten dazu verpflichtet werden, Transaktionen zu überwachen.
Die formelle Annahme der Einigung muss sowohl vom Parlament als auch vom Rat erfolgen. Gemäß Angaben des Parlaments sollen die neuen Regeln grundsätzlich drei Jahre nach Inkrafttreten gelten.
Im Kampf gegen Geldwäsche ist in der EU auch eine gemeinsame Geldwäschebehörde, die «Anti-Money Laundering Authority» (AMLA) geplant. Sie soll die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und unterstützen. Unter anderem Frankfurt hat sich für den Sitz der Behörde beworben.








