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EU-Kommission leitet Untersuchung gegen Apple ein

Apple lässt auf dem iPhone zwar App-Downloads außerhalb seines Stores zu – aber nur mit Einschränkungen und Abgaben. Ist das mit EU-Recht vereinbar?

Im Rahmen einer Untersuchung der EU-Kommission, soll überprüft werden, ob Apple gegen neue Regeln für große Online-Plattformen verstößt.
Foto: Michael Kappeler/dpa

Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung gegen Apple wegen möglicher Verstöße gegen neue Regeln für große Online-Plattformen eingeleitet. Es wird überprüft, ob der amerikanische Konzern seiner Verpflichtung nachkommt, Nutzer zu Software-Angeboten außerhalb des hauseigenen Vertriebsplatzes App Store gebührenfrei weiterzuleiten, wie die Brüsseler Behörde mitteilte.

«Die Entwicklergemeinschaft und die Verbraucher sind sehr daran interessiert, Alternativen zum App Store anzubieten. Wir werden die Angelegenheit untersuchen, um sicherzustellen, dass Apple diese Bemühungen nicht untergräbt», sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Seit Anfang März müssen Unternehmen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) befolgen. Es zielt darauf ab, mehr Wettbewerb in digitalen Diensten zu schaffen und neuen Rivalen bessere Chancen zu bieten. Die zugrunde liegende Annahme ist, dass einige große Plattformbetreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktposition festigen könnten. Der DMA zielt darauf ab, dies durch Regeln für die sogenannten Gatekeeper aufzubrechen. Dazu gehören die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.

Apples Kerntechnologiegebühr verhältnismäßig?

Die EU-Kommission zweifelt auch daran, ob die sogenannte Kerntechnologiegebühr von Apple angemessen ist. Im März führte das Unternehmen neue Geschäftsbedingungen ein, darunter diese jährliche Gebühr. Sie beträgt 50 Cent für jede Erstinstallation einer App nachdem die Schwelle von einer Million Downloads in einem Zwölfmonatszeitraum überschritten wurde. Entwickler können jedoch auch im bisherigen Modell bleiben, bei dem sie ihre Anwendungen weiterhin nur über den App Store von Apple vertreiben. In diesem Fall zahlen sie wie bisher eine Abgabe von 15 oder 30 Prozent der digitalen Erlöse innerhalb der App.

Falls die Kommission zu dem Schluss kommt, dass Apple gegen den DMA verstößt, könnten Strafen von bis zu 10 Prozent des jährlichen Umsatzes – und bis zu 20 Prozent bei wiederholten Verstößen – verhängt werden. Eine Zerschlagung der Unternehmen ist als letzte Option möglich. Letztendlich könnten Gerichte über die Strafen entscheiden.

dpa