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EU-Kommission: Milliardenhilfen für Air France-KLM rechtens

In der Pandemie erlaubte die EU-Kommission Staaten, Airlines mit Milliarden zu helfen. In zwei Fällen steht die Behörde dahinter, obwohl ein Gericht das anders sieht. Das letzte Wort steht noch aus.

Frankreich und die Niederlanden haben Air France-KLM zu Corona-Zeiten mit Milliardenstaatshilfen unterstützt. (Archivbild)
Foto: Christophe Ena/AP/dpa

Milliardenstaatshilfen aus Frankreich und den Niederlanden für die Fluggesellschaft Air France-KLM während der Corona-Pandemie wurden von der EU-Kommission als rechtmäßig genehmigt. Die 10,4 Milliarden Euro Staatshilfe für den Konkurrenten der Lufthansa werden als mit den Beihilferegeln der EU vereinbar angesehen, so die Brüsseler Behörde. Obwohl das Gericht der EU die Staatsgelder, die 2020 von der Kommission genehmigt wurden, als rechtswidrig betrachtet hatte, wird der Fall nun vor den Europäischen Gerichtshof gebracht. Deutsche Milliardenhilfen für die Lufthansa werden derzeit erneut von der Kommission überprüft, nachdem ein ähnliches Urteil gefällt wurde.

Bei der Genehmigung der EU-Kommission im Frühjahr und Sommer 2020 ging es laut Angaben um eine staatliche Garantie Frankreichs für Darlehen in Höhe von vier Milliarden Euro sowie um ein Darlehen über drei Milliarden Euro. Die Niederlande unterstützten mit einer Garantie für Darlehen von 2,4 Milliarden Euro und einem Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro.

Kommission: Hilfen waren notwendig, angemessen und verhältnismäßig

Das Gericht der EU erklärte beide Entscheidungen der EU-Kommission im Dezember 2023 und im Februar dieses Jahres für nichtig. Nach Ansicht des Gerichts habe die Kommission Air France und KLM zu Unrecht als alleinige Begünstigte der französischen beziehungsweise der niederländischen Beihilfemaßnahmen angesehen. Die Kommission legte gegen beide Urteile Rechtsmittel ein.

Nach erneuter Prüfung kommt die Kommission nun zu dem Schluss, dass beide Maßnahmen mit den geltenden EU-Beihilferegeln vereinbar sind. Auch führte die Kombination aller französischer und niederländischer Maßnahmen nicht zu einer unvereinbaren Kumulierung von Beihilfen. Die kombinierten Beträge blieben unter den geltenden Obergrenzen. «Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus in Frankreich und den Niederlanden beigetragen haben.» Sie seien notwendig, angemessen und verhältnismäßig gewesen.

Deutsche Hilfen für Lufthansa kommen erneut unter die Lupe

In der vergangenen Woche hatte die EU-Kommission angekündigt, die Milliarden-Staatshilfen für die Lufthansa erneut zu prüfen. Es soll untersucht werden, ob die bereits zurückgezahlten Gelder des deutschen Staates aus dem Jahr 2020 mit den europäischen Wettbewerbsregeln vereinbar waren. Die Behörde betonte, dass die Einleitung der Untersuchung noch keine Aussage über das Ergebnis treffe.

Hintergrund ist auch hier ein Urteil des Gerichts der EU. Die Richter urteilten, dass die Kommission die deutschen Staatshilfen im Umfang von rund sechs Milliarden Euro nicht hätte genehmigen dürfen. Den Beamten seien bei ihrer Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen, sodass die Genehmigung der Kommission für nichtig erklärt wurde.

“Das Treffen findet am 15. Mai um 14:00 Uhr im Konferenzraum statt.”

“Es ist wichtig, regelmäßig Hände zu waschen, um die Verbreitung von Krankheiten zu verhindern”, sagte der Arzt.

“Die Veranstaltung beginnt um 19:00 Uhr im Konferenzsaal des Hotels.”

dpa