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EU-Kommission: Verfahren gegen Facebook-Mutterkonzern Meta

Gefährden Facebook und Instagram Jugendliche und Kinder? Die EU-Kommission will das untersuchen und geht gegen den US-Konzern Meta vor. Es drohen empfindliche Strafen.

Die EU-Kommission eröffnet ein Verfahren gegen Meta.
Foto: Andre M. Chang/ZUMA Press Wire/dpa

Die Europäische Kommission hat ein Verfahren gegen den Mutterkonzern Meta von Facebook und Instagram wegen des Verdachts auf Verstöße gegen den Jugendschutz eingeleitet. Die Brüsseler Behörde äußerte die Besorgnis, dass die Dienste und Algorithmen möglicherweise bei Kindern Suchtverhalten auslösen könnten.

Es wird befürchtet, dass insbesondere sogenannte „Rabbit-Hole-Effekte“ auftreten. Damit ist gemeint, dass man sich so tief in einem Thema verliert, dass man nicht mehr herausfindet – ähnlich wie sich die Hauptfigur in der Geschichte Alice im Wunderland in einem Kaninchenbau verliert. Algorithmen – vereinfacht gesagt von Menschen geschriebene Anleitungen für Computer – können theoretisch solche Verhaltensmuster erkennen und ausnutzen, damit Nutzerinnen und Nutzer mehr Zeit auf einer Plattform verbringen.

Schutz von Minderjährigen

Online-Plattformen sind gemäß des neuen EU-Gesetzes über digitale Dienste (DSA) dazu verpflichtet, Minderjährige speziell zu schützen. Es ist untersagt, sie gezielt mit Werbung anzusprechen, die auf persönlichen Daten basiert. Des Weiteren müssen Risiken bewertet und abgeschwächt werden, die die Schwächen und Unerfahrenheit von Minderjährigen ausnutzen und süchtiges Verhalten verursachen.

Die Kommission zweifelt daran, dass Meta die Jugendschutzregeln ausreichend einhält. Auch die Methoden des Unternehmens zur Altersüberprüfung geben Anlass zur Sorge. Diese könnten möglicherweise unwirksam sein.

Die Kommission plant, zusätzliche Beweise zu sammeln, beispielsweise durch Befragungen. Durch die Einleitung des Verfahrens wird vorerst nur ein Verdacht überprüft, das endgültige Ergebnis ist noch offen.

Plattformen müssen gegen Hass und Hetze vorgehen

Die Kommission hatte Ende April bereits ein Verfahren gegen Meta eingeleitet. Der Verdacht besteht, dass das Unternehmen sich nicht an die Regeln des DSA in Bezug auf politische Werbung gehalten hat. Gemäß dem Gesetz müssen Plattformen nicht nur strengere Jugendschutzregeln einhalten, sondern auch schneller und entschiedener gegen illegale Inhalte wie Hass und Hetze im Netz vorgehen. Andernfalls drohen hohe Geldstrafen. Größere Dienste wie Facebook oder Tiktok müssen grundsätzlich mehr Regeln befolgen als kleinere.

Verfahren sind bereits gegen die Online-Plattform TikTok und den Kurznachrichtendienst X (früher Twitter) im Gange. TikTok wird untersucht, ob die App-Version TikTok Lite des chinesischen Konzerns die psychische Gesundheit von Minderjährigen gefährdet. X erhielt einen Fragenkatalog bezüglich illegaler und irreführender Beiträge zum Angriff der islamistischen Hamas auf Israel, den das Unternehmen anscheinend nicht zufriedenstellend für die EU-Kommission beantwortet hatte. Mitte Dezember wurde ein Verfahren gegen X eingeleitet.

dpa