Die EU-Kommission will die sogenannte Entwaldungsverordnung abschwächen und erneut verschieben. Dabei hätte sie schon lange angewendet werden sollen.
EU-Kommission will geplantes Waldschutzgesetz abschwächen

Die EU-Kommission schlägt vor, die Entwaldungsverordnung abzuschwächen. Das Gesetz soll die Abholzung des Amazonas und anderer Wälder erschweren. Laut dem Vorschlag müssten Händler und nachgelagerte Unternehmen in der Lieferkette keine digitalen Sorgfaltserklärungen mehr einreichen. Lediglich der Erste, der ein Produkt in der EU in Verkehr bringt, wäre dazu verpflichtet.
Die Verordnung sollte ursprünglich ab Ende 2024 in Kraft treten und zunächst große Unternehmen dazu verpflichten, den entwaldungsfreien Ursprung bestimmter Produkte wie Kaffee, Kakao, Soja oder Rindfleisch nachzuweisen. Die Regeln wurden bereits einmal um ein Jahr verschoben.
Erneute Verschiebung vorgesehen
Die Kommission plant, die Durchsetzung der Regeln bei großen und mittleren Unternehmen um sechs Monate zu verschieben, während Kleinst- und Kleinunternehmen eine Verschiebung um zwölf Monate erhalten sollen.
Die Kommission schlägt vor, die Berichtspflichten zu vereinfachen. Kleinst- und Kleinunternehmen aus Ländern mit geringem Risiko müssten nur eine einfache Erklärung abgeben. Wenn die Informationen bereits in einer nationalen Datenbank verfügbar sind, müssen die Betreiber sie nicht erneut einreichen.
Große Kritik aus der Wirtschaft
Es gibt erhebliche Kritik an der Entwaldungsverordnung, insbesondere aus der Forstwirtschaft. Diese befürchtet, dass bürokratische Vorschriften zu großen Belastungen führen. Umweltverbände hingegen lehnen eine Abschwächung des Vorhabens entschieden ab und gehen davon aus, dass dies den Ökosystemen schadet.
Nun müssen das Europaparlament und die EU-Staaten über die Vorschläge der Kommission beraten. Um sicherzustellen, dass Änderungen rechtzeitig wirksam werden können, müssen beide Institutionen bis zum Jahresende einen Kompromiss finden.








