Seit Wochen protestieren Landwirte teils gewaltsam in der EU unter anderem gegen Umweltauflagen und zu viel Bürokratie. Nun geht die EU-Kommission einen weiteren Schritt auf sie zu.
EU-Kommission will laxere Umweltregeln für Bauern erlauben

Die EU-Kommission plant, gelockerte Umweltauflagen für Landwirte zuzulassen, nachdem es zu heftigen Bauernprotesten gekommen ist. Dies betrifft insbesondere die Regeln für Brachflächen, wie von der Brüsseler Behörde angekündigt. Diese Standards sollen sicherstellen, dass die Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand sind. Landwirte müssen sich im Allgemeinen an diese Vorschriften halten, um von den milliardenschweren EU-Agrarsubventionen zu profitieren.
Bisher sind Landwirte verpflichtet, einen Teil ihrer Ackerfläche brach liegen zu lassen oder unproduktiv zu nutzen. Dies dient dem Schutz der Umwelt. Die Kommission schlägt vor, bei dieser Verpflichtung mehr Flexibilität zu ermöglichen. In Zukunft sollen Landwirte selbst entscheiden können, ob sie weiterhin einen Teil ihres Ackerlandes unproduktiv nutzen möchten.
Gemäß der Mitteilung der Kommission sollen die Mitgliedstaaten weiterhin Landwirte belohnen, die trotz der Lockerung der Vorschriften ihr Land brach liegen lassen. Als Gegenleistung würden sie zusätzliche finanzielle Unterstützung durch ein Öko-Programm erhalten, das von allen Mitgliedstaaten angeboten werden müsste.
Fruchtfolge und Mindestbodenbedeckung
Eine Regelung zur Fruchtfolge soll nach dem Vorschlag der Kommission grundsätzlich bestehen bleiben. Die Mitgliedstaaten bekämen jedoch die Möglichkeit, ihren Landwirten eine Wahl zu lassen. Dies bedeutet, dass die Landwirte entweder die Fruchtfolge ändern oder ihre Kulturen diversifizieren könnten. Fruchtfolgen – also der Wechsel verschiedener Pflanzen auf dem Acker – sollen im Gegensatz zu Monokulturen Böden schonen oder weniger Pestizide nötig machen.
Die Kommission plant, die Regelung zur Mindestbodenbedeckung zu lockern. Bisher müssen mindestens 80 Prozent des Ackerlandes innerhalb eines festgelegten Zeitraums bedeckt sein. Gemäß dem Vorschlag der Kommission sollen die Mitgliedstaaten zukünftig selbst über diesen Zeitraum entscheiden. Darüber hinaus könnten kleine landwirtschaftliche Betriebe möglicherweise von Kontrollen und Sanktionen im Zusammenhang mit Umweltanforderungen ausgenommen werden.








