Das geplante EU-Lieferkettengesetz könnte an Deutschland scheitern, da das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium die Pläne nicht mittragen wollen. Dies könnte zu einer Ablehnung des Vorhabens führen und die EU-Handelspolitik gefährden.
EU-Lieferkettengesetz in Gefahr: Deutschland droht mit Enthaltung

Das geplante neue EU-Lieferkettengesetz könnte möglicherweise in Deutschland scheitern, wie aus Regierungskreisen bekannt wurde. Weder das Bundesjustizministerium noch das Bundesfinanzministerium unterstützen die Pläne.
«Im Rat der Europäischen Union hat dies eine Enthaltung Deutschlands zur Folge, die im Ergebnis wie eine „nein“-Stimme wirkt», heißt es in einem Schreiben von Justizminister Marco Buschmann und Finanzminister Christian Lindner (beide FDP), das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Im EU-Rat steht noch eine finale Abstimmung im Kreis der EU-Staaten an. Zuerst hatte «The Pioneer» über die Haltung der FDP-Ministerien berichtet.
Das EU-Lieferkettengesetz hat das Ziel, große Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie außerhalb der EU von Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Zusätzlich müssen größere Unternehmen einen Plan entwickeln, um sicherzustellen, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit den Pariser Klimazielen zur Begrenzung der Erderwärmung übereinstimmen.
An einem genauen Rechtstext wird noch gearbeitet
Die Unterhändlerinnen und Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben Mitte Dezember einen Kompromiss zu dem Vorhaben erreicht. Es gibt jedoch bisher nur eine politische Vereinbarung. Ein detaillierter Rechtstext wird derzeit von Beamten erarbeitet – dieser könnte in den nächsten Wochen fertiggestellt werden. Anschließend muss dieser noch endgültig von den EU-Staaten und dem Europaparlament angenommen werden.
Ein EU-Diplomat äußerte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass es unklar sei, ob es unter den EU-Ländern jetzt noch genügend Zustimmung für das Vorhaben geben werde, wenn Deutschland sich enthält. Es wird spekuliert, dass sich andere Länder an der Entscheidung Deutschlands orientieren und dem Vorhaben ebenfalls nicht zustimmen werden. Dadurch steht eines der bedeutenden Projekte der EU-Handelspolitik auf der Kippe.
Laut einem weiteren EU-Diplomaten wird die belgische Ratspräsidentschaft das Projekt weiter vorantreiben. Es wird an einer Einigung gearbeitet, wurde mitgeteilt.
Unternehmen sollen zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden
In Deutschland gibt es bereits ein Lieferkettengesetz, aber die EU-Version geht über die Vorgaben des deutschen Gesetzes hinaus. Das deutsche Gesetz gilt für Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von über 1000. Es ist wahrscheinlich, dass diese Grenze durch die EU-Version gesenkt wird. Des Weiteren ist geplant, dass Unternehmen zivilrechtlich haftbar gemacht werden können und beispielsweise Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Dies ist bisher im deutschen Lieferkettengesetz ausgeschlossen.
Buschmann und Lindner kritisierten, das EU-Gesetz werde dazu führen, dass Unternehmen für Pflichtverletzungen in der Lieferkette in erheblicher Weise zivilrechtlich haften. Außerdem wären deutlich mehr Unternehmen betroffen als nach aktueller deutscher Rechtslage. Auch der Bausektor solle als sogenannter Risikosektor eingestuft werden. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen in diesem bereits durch gestiegene Bauzinsen gebeutelten Bereich könne das existenzbedrohend sein. «Viele Betriebe verfügen unserem Eindruck nach schlichtweg nicht über die entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen», argumentieren die Minister. «Es ist zu befürchten, dass künftig noch weniger gebaut würde in Deutschland.»
Mehrere Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft forderten jüngst in einem Brief an Kanzler Olaf Scholz (SPD), die Zustimmung zum neuen EU-Lieferkettengesetz zu verweigern. Sie warnten vor «Rechtsunsicherheit, Bürokratie und unkalkulierbaren Risiken».








