Künftig fallen deutlich weniger Unternehmen unter das EU-Lieferkettengesetz. Was sich für Menschenrechte und Firmen nun ändert.
EU-Parlament stimmt für schwächeres Lieferkettengesetz

Das Europaparlament hat einem abgeschwächten EU-Lieferkettengesetz grünes Licht gegeben. In Straßburg stimmte eine breite Mehrheit der Abgeordneten für einen entsprechenden Kompromiss, der zuvor von Unterhändlern des Parlaments und der EU-Staaten vereinbart wurde. Die neuen Vorschriften werden nur noch für einige große Unternehmen gelten. Die EU-Staaten müssen der Änderung noch offiziell zustimmen, was jedoch als Formsache gilt.
In Zukunft sind Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro konkret vom Gesetz erfasst. Ursprünglich war eine Grenze von 1.000 Mitarbeitern und eine Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro vorgesehen. Laut dem Verhandlungsführer des EU-Parlaments, Jörgen Warborn, sind damit etwa 85 Prozent der ursprünglich erfassten Unternehmen nicht mehr betroffen. Es wird geschätzt, dass noch etwa 1.500 Firmen von dem Gesetz betroffen sind.
Ziel ist Schutz der Menschenrechte
Ziel des Lieferkettengesetzes ist es, weltweit die Menschenrechte zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Das Vorhaben stieß auf heftige Kritik seitens der Unternehmen – sie bemängelten insbesondere, dass die bürokratische Belastung unzumutbar sei, wenn potenzielle Regelverstöße entlang komplexer Lieferketten überprüft werden müssten.
Gemäß den vereinfachten Regeln unterliegen Unternehmen, die gegen die Vorgaben verstoßen, auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen Haftung, was bedeutet, dass Opfer von Menschenrechtsverstößen keine Möglichkeit haben, Klage zu erheben. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben können Unternehmen mit einer Strafe von bis zu drei Prozent ihres weltweiten Nettoumsatzes belegt werden. Außerdem wird es zukünftig keine Verpflichtung mehr geben, Handlungspläne für Klimaziele zu erstellen.
Merz forderte komplette Abschaffung
Dem vorherigen Schritt ging ein intensiver politischer Schlagabtausch voraus. Die konservative Europaparlamentsfraktion, bestehend aus CDU und CSU, hatte vor etwa einem Monat mit der Hilfe rechter und rechtsextremer Parteien den Weg für eine Lockerung der Regelungen geebnet. Zuvor hatten sich auch die EU-Mitgliedsstaaten für weniger strenge Vorschriften ausgesprochen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bei seinem Antrittsbesuch in Brüssel sogar eine komplette Abschaffung der Richtlinie gefordert. Als ein erster Kompromiss zur Abschwächung des EU-Lieferkettengesetzes im Europaparlament scheiterte, nannte Merz dies «inakzeptabel» und forderte eine Korrektur.








