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EU-Regulierung zur Verpackungsreduktion: Herausforderungen und Chancen für Unternehmen

Die EU-Kommission führt ab August 2026 neue Vorschriften ein, um Verpackungsmüll zu reduzieren und die Recyclingquote zu erhöhen. Während Naturschützer von einem Fortschritt sprechen, kritisieren Unternehmen den bürokratischen Aufwand.

EU-Verpackungsverordnung: Strengere Regeln zur Reduzierung von Verpackungsmüll
Shutterstpck / Volodymyr TVERDOKHLIB

178 Kilogramm Verpackungsmüll pro Kopf haben die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union im Jahr 2023 erzeugt. Um die Abfallmenge zu verringern und die Recyclingquote zu erhöhen, hat die EU-Kommission eine neue Regulierung eingeführt, die seit dem 12. August 2023 in Kraft ist.

Neue Vorschriften seit dem 12. August

Ab dem 12. August 2026 wird ein neuer Grenzwert für PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Verpackungen gelten. Diese als Ewigkeitschemikalien bezeichneten Stoffe sind in der Umwelt nicht abbaubar und einige gelten als krebserregend. Aufgrund ihrer wasser- und fettabweisenden Eigenschaften finden sie häufig Anwendung in Lebensmittelverpackungen.

Hersteller und Importeure dürfen keine Lebensmittelverpackungen mehr vertreiben, die diesen Grenzwert überschreiten. Laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sind die festgelegten Grenzwerte so niedrig, dass eine absichtliche Verwendung ausgeschlossen ist. Bestände, die sich bereits in Lagern befinden, dürfen jedoch weiterhin verwendet werden.

Umfang der neuen Regulierung

Die neue Regelung betrifft sämtliche Verpackungsarten, darunter Plastikfolien für Gurken, Pizzakartons, Glasflaschen für Essig oder Öl, Shampooflaschen sowie Versandtaschen und Füllmaterialien aus Styropor. Hersteller müssen sich zudem auf zukünftige Vorschriften vorbereiten.

Verbot weiterer Verpackungen

In den kommenden Jahren werden zahlreiche zusätzliche Verpackungsregeln in Kraft treten. So soll bis 2029 ein Großteil der Flaschen und Dosen durch ein Pfandsystem wiederverwertet werden. Ab 2030 müssen alle Verpackungsmaterialien recyclingfähig sein und Verpackungen sollen so klein wie möglich gestaltet werden.

Verpackungen, die durch Doppelwände, falsche Böden oder unnötige Schichten das Produkt größer erscheinen lassen, werden künftig verboten. Zudem dürfen Transportverpackungen und Umverpackungen, wie etwa Kartons für Online-Bestellungen, maximal 50 Prozent Leerraum aufweisen. Leerraum wird als der Platz definiert, der mit Materialien wie Papier, Luftpolsterfolie oder Styropor-Chips gefüllt ist.

Bewertung der neuen Regelungen

Das neue Regelwerk zielt darauf ab, den Verpackungsmüll in der EU bis 2040 schrittweise um mindestens 15 Prozent im Vergleich zu 2018 zu reduzieren. Zudem soll der Einsatz von Neumaterialien für Verpackungen erheblich gesenkt werden, was als entscheidend für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 angesehen wird. Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) bezeichnet die neuen Vorschriften als „Meilenstein in der Verpackungsgesetzgebung“, auch wenn es Schwachstellen und noch offene Detailfragen gibt.

Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert, dass die Gesetzgebung zu stark auf die Förderung des Recyclings fokussiert sei. Ihrer Meinung nach sollte die Priorität auf der Vermeidung von Verpackungsmüll durch Mehrwegsysteme liegen.

Unternehmen äußern Bedenken

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat Bedenken geäußert und spricht von vielen offenen Fragen und Unklarheiten. Die Umsetzung der neuen Regelungen sei kompliziert und bringe für Unternehmen einen erheblichen bürokratischen Aufwand mit sich. Insbesondere kleine Unternehmen könnten Schwierigkeiten haben, alle erforderlichen Daten über ihre Verpackungen bereitzustellen.

Toyah Diebel, Gründerin der Unterwäschemarke Buttz, berichtet von den Herausforderungen, die die neuen Vorschriften mit sich bringen. Obwohl die klaren Regelungen positiv seien, müsse ihr Unternehmen für jedes EU-Land unterschiedliche Vorschriften beachten und für jedes Land eine Lizenzierung durchlaufen. In Ländern, in denen nur 300 oder 400 Verkäufe pro Jahr getätigt werden, sei dies wirtschaftlich nicht tragbar.

Hürden für kleine Unternehmen

„Europa ist ein Markt, aber plötzlich gibt es für Unternehmen beim Thema Verpackung 27 separate Märkte“, erklärt Diebel. Daher konzentriert sich Buttz nun auf Deutschland und Österreich, wo mehr als 90 Prozent des Umsatzes erzielt werden.

Die EU-Kommission erkennt an, dass das Gesetz für kleine Unternehmen bremsend wirken kann, und plant, das Verpackungsgesetz zu ändern, um kleine Händler von einigen Pflichten zu entlasten. Claas Oehlmann vom Bundesverband der Deutschen Industrie fordert eine differenzierte Betrachtung nach Unternehmensgröße und den verschiedenen Bereichen, in denen Verpackungen verwendet werden. Es sei nicht sinnvoll, wenn ein Joghurtbecher denselben Anforderungen unterliegt wie ein Fass für Chemikalien. Solche Regelungen könnten „ein paar hundert Millionen Euro an Bürokratiekosten“ verursachen, so Oehlmann.


Quellen: deutschlandfunk, tagesschau, Handelsblatt

Bildquelle: Shutterstpck / Volodymyr TVERDOKHLIB

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

Ronny Winkler