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EU senkt Anforderungen für Gentechnik in Lebensmitteln: Auswirkungen auf die Kennzeichnung

Die EU lockert die strengen Vorschriften für gentechnisch veränderte Lebensmittel, wodurch bestimmte Produkte ohne Kennzeichnung verkauft werden können. Während Befürworter von Vorteilen für Erträge und Forschung sprechen, äußern Kritiker Bedenken zur Transparenz und möglichen negativen Auswirkun…

Keine Kennzeichnung nötig: EU baut Hürden für Gentechnik in Lebensmitteln ab
Softeis via Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Neuregelungen zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel in der EU

In der Europäischen Union gibt es bislang strenge Vorschriften für den Umgang mit gentechnisch veränderten Lebensmitteln. Doch eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Parlaments hat diese Regelungen gelockert. Dem Beschluss zufolge können Produkte, die mit modernen Gentechnikverfahren hergestellt werden, ohne spezielle Kennzeichnung verkauft werden. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte dafür, dass solche Lebensmittel von den bisherigen strengen EU-Vorgaben befreit werden können.

Die neuen Regelungen gestatten den Verkauf dieser Lebensmittel in Supermärkten, ohne dass dafür eine gesonderte Kennzeichnung nötig ist. Dennoch müssen sie dieselben Sicherheitsstandards einhalten wie Lebensmittel, die mithilfe traditioneller Züchtungsmethoden wie Kreuzung und Selektion erzeugt werden. Bevor gentechnisch veränderte Pflanzen auf den Markt gelangen, ist jedoch eine vorherige Prüfung erforderlich. Es wird erwartet, dass die neuen Vorschriften ab Mitte 2028 in Kraft treten.

Positionen der Befürworter und Gegner

Befürworter der Änderungen erhoffen sich, dass die neuen Regelungen zu höheren Erträgen und einer verbesserten Resilienz der Pflanzen im Angesicht des Klimawandels führen werden. Außerdem wird erwartet, dass die Nährstoffgehalte der Produkte zunehmen. In anderen Regionen der Welt sind bereits gentechnisch veränderte Sorten erhältlich, darunter wasserarme Varianten von Mais, Weizen, Reis sowie spezielle Bananen und Pilze, die nicht braun werden. Wissenschaftler sehen in den gelockerten Vorschriften auch eine Gelegenheit zur Vereinfachung von Forschungsarbeiten.

Kategorisierung gentechnisch veränderter Lebensmittel

Die neuen Regelungen differenzieren zwischen zwei Kategorien gentechnisch veränderter Lebensmittel. Bei Produkten mit geringfügigen genetischen Veränderungen (NGT1) sind keine speziellen Prüfungen oder Kennzeichnungen erforderlich, und dies gilt auch für Futtermittel. Für diese Pflanzen entfallen sowohl Risikoprüfungen als auch Kontrollen der Nachkommen auf dem Feld.

Produkte, die größere genetische Eingriffe (NGT2) aufweisen, unterliegen hingegen weiterhin strengen Auflagen. Dazu gehören beispielsweise Pflanzen, in die Gene von Bakterien eingebracht werden oder die insektengiftige Eigenschaften aufweisen. Diese Vorschriften gelten sowohl für in der EU hergestellte als auch für importierte Pflanzen. Saatgut muss weiterhin gekennzeichnet werden, und im Bio-Anbau sind gentechnisch veränderte Pflanzen nicht zulässig.

Patente für gentechnisch verändertes Saatgut

Die neuen Vorschriften ermöglichen zudem die Vergabe von Patenten auf gentechnisch verändertes Saatgut. Vorher hatten die Abgeordneten ein Verbot gefordert, zogen jedoch während der Verhandlungen mit den EU-Staaten diese Forderung zurück. Die EU-Kommission ist nun beauftragt, gemeinsam mit verschiedenen Interessengruppen einen Verhaltenskodex für Patente zu entwickeln, der unter anderem festlegt, wie Patente unter fairen Bedingungen lizenziert und wie Streitigkeiten zwischen Züchtern und Landwirten gelöst werden können.

Politische Reaktionen auf die neuen Regelungen

Die SPD-Europa-Abgeordnete Maria Noichl äußerte vor der Abstimmung ihre Bedenken und kritisierte, dass die Lockerung der Kennzeichnung sowie die Ausweitung der Patente die Marktmacht großer Unternehmen stärken und somit kleinere Betriebe im Pflanzenzüchtungssektor gefährden könnten. Sie warnte auch vor der Gefahr, dass die Patentierung natürlicher Pflanzenmerkmale die jahrtausendelange Evolution und Züchtungsarbeit gefährden könnte.

Bundesumweltminister Carsten Schneider, ebenfalls von der SPD, bezeichnete die Einigung auf EU-Ebene als schwerwiegenden Fehler. Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung im Rat, was jedoch nicht zur Verhinderung der Mehrheit führte. Mit dieser Abstimmung ist der Weg für die Umsetzung der Änderungen nun frei.

Reaktionen auf die neuen Regelungen

Der grüne Europa-Abgeordnete Martin Häusling kritisierte die Änderungen als grundlegenden Wandel im europäischen Gentechnikrecht. Er befürchtet eine Schwächung des Vorsorgeprinzips und eine Gefährdung von Transparenz und Biodiversität. Häusling warnte vor einer Monopolisierung von Saatgut und genetischen Ressourcen, während er betonte, dass die bestehenden Herausforderungen in der Landwirtschaft durch diese Regelungen nicht gelöst werden können.

Die für die Verhandlungen zuständige Europa-Abgeordnete Jessica Polfjärd von der schwedischen Konservativen Partei bezeichnete die Einigung als Durchbruch. Sie argumentierte, dass die Änderungen die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Landwirte stärken und die Forschung in Europa fördern würden. Laut Polfjärd sind diese Regelungen von entscheidender Bedeutung für die Verbesserung der Ernährungssicherheit in Europa.


Quellen: n-tv, Der Spiegel

Bildquelle: Softeis via Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

TS