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EU-Staaten einigen sich auf abgeschwächtes Lieferkettengesetz

Deutschland überstimmt – FDP drängt auf Ablehnung, SPD und Grüne befürworten Vorhaben. EU-Parlament muss noch zustimmen.

Das EU-Lieferkettengesetz soll Menschenrechte besser schützen.
Foto: Marcus Brandt/dpa

Nach langen Diskussionen unterstützt eine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten ein abgeschwächtes europäisches Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte. Dies wurde von der belgischen Ratspräsidentschaft mitgeteilt. Deutschland wurde somit überstimmt, da es sich im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten enthalten hat. Eine Enthaltung in diesem Gremium hat die Wirkung einer Nein-Stimme.

In der Bundesregierung drängte die FDP darauf, dass Deutschland nicht zustimmt. Die Liberalen befürchten, dass Betriebe sich aus Angst vor Bürokratie und rechtlichen Risiken aus Europa zurückziehen könnten. Politiker von SPD und Grünen unterstützen jedoch das Vorhaben. Die Unstimmigkeiten führten zu einem offenen Schlagabtausch in der Ampel-Koalition.

Was bringt das Gesetz?

Die Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben im Dezember bereits eine Einigung über ein Lieferkettengesetz erzielt. Dies soll sicherstellen, dass große Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie beispielsweise von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Zudem müssen größere Unternehmen einen Plan erstellen, um sicherzustellen, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel in Einklang stehen. Das EU-Parlament muss dem Vorhaben noch zustimmen. Eine Mehrheit wird als wahrscheinlich angesehen.

Die Einigung aus dem Dezember fand zunächst keine ausreichende Mehrheit unter den EU-Staaten, weshalb das Vorhaben noch einmal deutlich abgeschwächt wurde. Es soll nun nicht mehr für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz gelten, wie ursprünglich geplant.

Laut Angaben wurde die Grenze auf 1000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben – nach einer Frist von fünf Jahren. Es ist geplant, sich allmählich diesem Anwendungsbereich anzunähern.

Die Anforderungen gelten nach einer Übergangsfrist von drei Jahren zunächst für Unternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro weltweit. Nach vier Jahren wird die Grenze auf 4000 Mitarbeiter und 900 Millionen Umsatz gesenkt. Die EU-Kommission wird eine Liste der betroffenen Nicht-EU-Unternehmen veröffentlichen. Diese Unternehmen könnten den Anforderungen unterliegen, wenn sie einen bestimmten Umsatz in der EU erzielen.

Des Weiteren wurden angeblich sogenannte Risikosektoren gestrichen, also Branchen, in denen das Risiko für Menschenrechtsverletzungen als höher eingestuft wird, wie zum Beispiel in der Landwirtschaft oder der Textilindustrie. Dort hätten auch Unternehmen mit weniger Beschäftigten betroffen sein können. Es ist jedoch weiterhin vorgesehen, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen profitieren.

Kritik an Deutschland

Deutschland hat bereits ein Lieferkettengesetz. Die EU-Version geht jedoch trotz der Abschwächungen über dessen Vorgaben hinaus. Im deutschen Gesetz ist es nicht vorgesehen, dass Unternehmen für Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht haftbar gemacht werden können.

Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini, kritisierte: «Deals zwischen Regierungen und immer weitere Abschwächungen eines ausgehandelten Texts haben das etablierte Gesetzgebungsverfahren missachtet und das Europaparlament düpiert.» Die FDP habe ihre Blockadehaltung bis zum Schluss beibehalten, obwohl der vorgeschlagene Kompromiss ihren Forderungen entgegengekommen sei. Ein Bundeskanzler, der einen solch großen Schaden zu verantworten habe, sollte seinen europapolitischen Kompass prüfen, so die Grünen-Politikerin.

Die FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Unterm Strich bleibt das Lieferkettengesetz praxisfern, weil grundlegende Probleme, wie unklare Haftungsregeln außerhalb des eigenen Einflussbereichs bestehen bleiben.» Es sei aber der FDP zu verdanken, dass das Gesetz an vielen Stellen verbessert worden sei.

dpa