2022 mussten Verbraucher für Strom plötzlich tief in die Tasche greifen – das soll künftig in der EU nicht mehr so schnell passieren. Für die geplante Strommarktreform kommt nun final grünes Licht.
EU-Strommarktreform soll beschlossen werden

Die geplante Reform des europäischen Strommarktes steht kurz vor dem Abschluss. Ende letzten Jahres haben sich die EU-Staaten mit dem Europaparlament auf die Reform geeinigt, um Verbraucher vor steigenden Strompreisen zu schützen. Neben stabilen Preisen soll die Reform auch den Ausbau erneuerbarer Energien fördern. Beim Ministerrat in Brüssel soll die Reform abschließend verabschiedet werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Warum wird der Strommarkt in der EU reformiert?
Wegen extrem gestiegener Strompreise 2022 waren Rufe nach einer Reform des europäischen Strommarktes laut geworden. Grund für die hohen Preise waren unter anderem explodierende Gaspreise wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Auch machte sich bemerkbar, dass zeitweise rund die Hälfte der französischen Atomkraftwerke wegen Defekten oder Wartungen ausfiel. Die Reform ziele darauf ab, den Strommarkt «stabiler, erschwinglicher und nachhaltiger» zu machen, hieß es vom Europäischen Parlament nach der Einigung im Dezember. Grundlage für die nun gefundene Einigung war ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission.
Wie funktioniert der Strommarkt in der EU?
Der Strommarkt in der EU arbeitet weiterhin nach dem Merit-Order-Prinzip, auch durch die Reform ändert sich daran nichts. Dies bedeutet, dass die Kraftwerke, die den Strom zu den niedrigsten Kosten produzieren können, zuerst eingesetzt werden, um die Nachfrage zu decken. Obwohl beispielsweise Windkraftanlagen zuerst genutzt werden, bestimmt am Ende der Preis das zuletzt eingeschaltete, also teuerste Kraftwerk – häufig Gaskraftwerke.
Der Verband kommunaler Unternehmen begrüßte die Tatsache, dass auch mit der Reform an den Grundmechanismen des Marktes festgehalten wird, forderte jedoch zusätzliche Anstrengungen für mehr Flexibilität im Energiesystem.
Was gilt für Verbraucher und Verbraucherinnen?
Verbraucher sollen in Zukunft sowohl das Recht auf Festpreisverträge als auch auf Verträge mit dynamischen Preisen haben. Auf diese Weise können Verbraucher sich sowohl für stabile, langfristige Preise als auch für Verträge mit variablen Preisen entscheiden, wenn sie Preisschwankungen nutzen möchten – zum Beispiel, um Strom günstiger zu beziehen für das Laden von Elektroautos oder für Wärmepumpen.
Zudem sollen Verbraucher wichtige Informationen über die Optionen, die sie abschließen, erhalten. Weiterhin sollen Anbieter die Vertragsbedingungen nicht einseitig ändern dürfen. «Damit soll sichergestellt werden, dass alle Verbraucher und auch kleine Unternehmen von langfristigen, erschwinglichen und stabilen Preisen profitieren und die Auswirkungen plötzlicher Preisschocks gemildert werden», hieß es vom Parlament im Dezember.
Die Länder sollen den Versorgern auch bei Streitigkeiten mit Kunden untersagen, die Stromversorgung für schutzbedürftige Kunden zu unterbrechen. Im Falle einer Strompreiskrise, die unter bestimmten Bedingungen von den EU-Ländern erklärt werden kann, sollen die Strompreise für schutzbedürftige und benachteiligte Kunden weiter gesenkt werden können.
Wie sollen erneuerbare Energien ausgebaut werden?
Im Zentrum der Reform stehen neue langfristige Verträge zwischen Regierungen und Stromerzeugern, sogenannte Contracts for Difference (CfDs). Mit diesen Differenzverträgen garantieren die Staaten den Stromerzeugern einen Mindestpreis für Strom, wenn sie neue Investitionen tätigen. Dies soll für Investitionen in erneuerbare Energien wie Wind- und Solarkraft sowie in Kernkraft gelten.
Wird der Marktpreis unter einem festgelegten Preis liegen, wird die Differenz vom Staat ausgeglichen. Liegt der Preis höher, geht der Überschuss an den Staat. Dies soll Anreize für die inländische Produktion von sauberem Strom schaffen.








