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EU-Verbraucherschützer prüfen Meta-Bezahlmodell

Es geht um ein neues Modell: Statt mit Geld soll mit Daten bezahlt werden. Verbraucherschutzbehörden werfen Meta vor, EU-Verbraucher möglicherweise unverhältnismäßig unter Druck gesetzt zu haben.

Meta muss auf neue Vorwürfe aus Europa reagieren. (Archivbild)
Foto: Jens Büttner/dpa/dpa-tmn

Die europäischen Verbraucherschutzbehörden prüfen kritisch die Einführung eines neuen Bezahlmodells durch den US-Internetkonzern Meta. Die Behörden sind der Meinung, dass Meta seine Nutzer auf Facebook und Instagram möglicherweise nicht korrekt, klar und ausreichend über das Modell informiert hat.

Hintergrund ist, dass die EU-Kommission mitgeteilt hat, dass Meta im Jahr 2023 seine Nutzer vor die Wahl gestellt hatte, entweder für Facebook und Instagram zu bezahlen oder zuzustimmen, dass ihre Daten für personalisierte Werbung genutzt werden.

Die Behörden prüfen laut Mitteilung unter anderem, ob Meta irreführende oder aggressive Praktiken genutzt haben könnte. Verbraucher seien möglicherweise unangemessenem Druck ausgesetzt gewesen, «rasch zwischen den beiden Modellen zu wählen, da sie befürchten, den Zugang zu ihren Konten und ihrem Kontaktnetz sofort zu verlieren». Fraglich sei zudem, ob die Verbraucher durch die bereitgestellten Informationen in der Lage waren zu verstehen, wie sich ihre Entscheidung auf ihre Rechte auswirkt.

Die Verbraucherschutzbehörden haben ihre Bedenken über das sogenannte Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) an Meta per Schreiben mitgeteilt. In solchen grenzüberschreitenden Fällen koordiniert die EU-Kommission die Arbeit. Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc hat das Vorgehen der Behörden begrüßt.

Die Kritik im Detail 

In ihrer Mitteilung listet die EU-Kommission vier Punkte mit Beispielen auf. Demnach könnten Nutzerinnen und Nutzer durch das Wort «kostenlos» in die Irre geführt worden sein, obwohl Meta ihre Daten für personalisierte Werbung nutze und somit Geld einnehme. Zudem könne es Nutzer verwirrt haben, dass sie veranlasst wurden, sich durch verschiedene Fenster und Links zu klicken, um herauszufinden, wie Meta ihre Daten nutzt. 

Möglicherweise wurde der Eindruck erweckt, dass zahlende Kunden überhaupt keine Werbung mehr sehen würden, obwohl ihnen möglicherweise doch Werbung auf den Plattformen begegnen könnte. Darüber hinaus könnte Druck auf die Nutzer ausgeübt worden sein, indem sie nicht ausreichend Zeit hatten, um zu prüfen, wie sich diese Entscheidung auf ihre Vertragsbeziehung mit Meta auswirkt. Ihnen wurde kein Zugang zu ihren Konten gewährt, solange sie ihre Entscheidung nicht getroffen hatten.

Meta hat nun bis zum 1. September Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren. Derzeit laufen wegen des sogenannten «Pay or  Consent»-Modells unabhängig von dem nun verschickten Schreiben Untersuchungen der EU-Kommission auf Grundlage neuer strenger EU-Gesetzgebung zur Kontrolle großer Tech-Konzerne. Nach Ansicht der Brüsseler Behörde ist es unter anderem nicht mit EU-Recht vereinbar, dass sich Nutzer von Facebook und Instagram zwischen der monatlichen Gebühr und einer kostenfreien Version mit personalisierter Werbung entscheiden müssen. 

dpa