Die Europäische Union möchte die Annahme von neuen Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen um zwei Jahre verschieben, um eine bessere Vorbereitung zu ermöglichen und die Unternehmen zu entlasten.
EU verschiebt zusätzliche Vorschriften für Nachhaltigkeitsberichterstattung um zwei Jahre

Die Europäische Union plant, die Annahme zusätzlicher Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen um zwei Jahre zu verschieben. Vertreter der Regierungen und des Europaparlaments haben sich darauf geeinigt, dies zu tun, um eine bessere Vorbereitung der geplanten Vorschriften zu ermöglichen und die Unternehmen zu entlasten.
Ursprünglich war geplant, dass die EU-Kommission bis zum 30. Juni 2024 ein weiteres Paket von Standards für die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit verabschiedet. Diese Standards sollten unter anderem festlegen, welche sektorspezifischen Informationen zusätzlich zu allgemeinen Informationen offengelegt werden müssen. Dies wird nun erst am 30. Juni 2026 geschehen. Gleiches gilt für geplante Standards für bestimmte kleine und mittlere Unternehmen sowie für Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten.
Das erste Paket mit spezifischen neuen Anforderungen für die Berichterstattung über die Nachhaltigkeit von Unternehmen wurde im Sommer 2023 verabschiedet und muss erstmals von bestimmten großen EU-Unternehmen rückblickend auf das Geschäftsjahr 2024 im Jahr 2025 beachtet werden. Es legt fest, welche grundlegenden Informationen zu Klimaschutz, Energie- und Wasserverbrauch sowie zu Liefer- und Wertschöpfungsketten veröffentlicht werden müssen.
Kleinstunternehmen bleiben ausgenommen
In den folgenden Jahren wird der Umfang der Unternehmen, die unter die Rechenschaftspflicht fallen, kontinuierlich erweitert. Ausgenommen sind jedoch Kleinstunternehmen. Erst im Jahr 2029 müssen Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern über das Geschäftsjahr 2028 Bericht erstatten.
Das Ziel der Nachhaltigkeitsberichterstattung besteht darin, Anlegern bei Investitionsentscheidungen zu unterstützen. Darüber hinaus erhofft sich die EU, dass die Offenlegung von Informationen über Nachhaltigkeit zusätzliche Investitionen und Finanzmittel mobilisiert, um den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu erleichtern. Ein Beispiel dafür ist das Ziel der EU-Mitgliedstaaten, bis 2050 klimaneutral zu werden.








