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EuGH stärkt Hoffnung von Verbrauchern auf Geld nach Insolvenz von Reiseveranstaltern

Reisende haben Anspruch auf Erstattung bei Absage wegen unvermeidbarer Umstände, unabhängig von Insolvenzgrund. Nationale Gerichte müssen EuGH-Urteil beachten.

Der EuGH stärkt die Absicherung von Pauschalreisenden bei Insolvenzen.
Foto: Clara Margais/dpa

Der EuGH stärkt die Hoffnung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, in bestimmten Fällen Geld nach der Insolvenz ihres Reiseveranstalters zurückzubekommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied, dass eine Absicherung gegen die Insolvenz eines Veranstalters auch dann greifen kann, wenn der Verbraucher aufgrund «unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände von seiner Reise zurücktritt und der Reiseveranstalter nach diesem Rücktritt insolvent wird».

Es gebe keinen Grund, Reisende, deren Urlaub abgesagt wird, weil der Veranstalter pleite ist, anders zu behandeln als Reisende, die wegen «unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände» von ihrer Reise zurückgetreten seien. EU-Recht sehe vor, dass ein Verbraucher, der seine Pauschalreise wegen «unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände» nicht antritt, Anspruch auf volle Erstattung hat.

Hintergrund des Urteils sind Fälle aus Belgien und Österreich – in beiden Fällen waren die Betroffenen aufgrund der Covid-Pandemie von ihren für 2020 geplanten Reisen zurückgetreten. Kurz darauf meldete der Reiseveranstalter Insolvenz an. In Österreich reichten die Verbraucher daraufhin Klage gegen HDI ein, den Versicherer des Reiseveranstalters. HDI argumentierte vor Gericht, dass sie nichts erstatten müssten, da die Reise aufgrund von Corona und nicht aufgrund der Insolvenz abgesagt wurde. Der EuGH folgte dieser Argumentation nicht. HDI hat sich bisher nicht zum aktuellen Urteil geäußert.

In beiden Fällen müssen jetzt nationale Gerichte eine endgültige Entscheidung treffen und dabei das Urteil des EuGH beachten. Gemäß EU-Recht sollen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass Pauschalreisende vollständig vor der Insolvenz des Veranstalters geschützt sind.

„Die Veranstaltung wird am 15. Juni um 18:00 Uhr im Konferenzraum stattfinden“, sagte der Organisator.

„Die Veranstaltung beginnt um 19:00 Uhr im Konferenzraum des Hotels.“

dpa