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Europarat verabschiedet Konvention zum Schutz von Menschenrechten bei KI

Neuer Vertrag soll verantwortungsvollen Einsatz von KI sicherstellen und Demokratie respektieren. Länder weltweit können beitreten.

Künstliche Intelligenz erfreut sich hoher Beliebtheit, soll aber auch bestimmten Regeln folgen.
Foto: Peter Steffen/dpa

Der Europarat hat eine Konvention zum Schutz der Menschenrechte beim Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) angenommen. «Mit diesem neuen Vertrag wollen wir einen verantwortungsvollen Einsatz von KI sicherstellen, der die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie respektiert», sagte die Generalsekretärin des Europarats, Marija Pejčinović Burić, am Freitag in Straßburg. Die Europäische Union hatte sich bereits im Dezember auf ein Gesetz zur KI geeinigt, nun folgt der Europarat, der von der EU unabhängig ist.

Länder weltweit können beitreten 

Nach der Unterzeichnung können der Konvention nicht nur die Staaten des Europarats beitreten, sondern Länder weltweit. Außenministerin Annalena Baerbock bezeichnete die Konvention daher als «Meilenstein». Das Abkommen «zeigt auch, dass der Europarat Strahlkraft weltweit hat, weil sich dieser ersten Konvention zur künstlichen Intelligenz weitere Länder von ganz unterschiedlichen Kontinenten anschließen», so die Grünen-Politikerin.

Unter den 46 Mitgliedern des Europarats sind alle 27 EU-Länder sowie Länder wie Großbritannien oder die Türkei. Der Europarat ist somit für 680 Millionen Menschen zuständig – von Grönland bis Aserbaidschan. Auch die USA, Israel und Kanada waren als Beobachterstaaten an den Verhandlungen beteiligt. Deshalb gab es die Hoffnung, dass die Konvention eine umfassende Wirkung haben würde und beispielsweise mächtige Tech-Unternehmen in den USA einschränken könnte. Wer die Konvention unterschrieben hat, ist daran gebunden.

Ein Abkommen mit vielen Ausnahmen

Laut des Europarats legt der Vertrag verschiedene Anforderungen an Transparenz und Überwachung fest, insbesondere wenn KI-Inhalte erstellt werden. Es wird betont, dass die Staaten sicherstellen müssen, dass KI-Systeme das Verbot der Diskriminierung und das Recht auf Privatsphäre respektieren. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass KI-Systeme nicht dazu verwendet werden, demokratische Prozesse zu untergraben. Um diese Ziele zu erreichen, sollen die Staaten unabhängige Aufsichtsmechanismen etablieren.

Die Vorgaben greifen jedoch nicht bei Fragen der nationalen Sicherheit und Verteidigung. Die Staaten haben die Möglichkeit, bei der Regulierung des Privatsektors eigene Maßnahmen anstelle der Konventionsvorschriften zu ergreifen. Dies sei aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme notwendig, erklärte der Europarat. Kritiker sind jedoch besorgt, dass das Abkommen dadurch abgeschwächt wird und Staaten sowie Unternehmen zu viel Spielraum gelassen wird.

Angela Müller von Algorithm Watch bezeichnete es grundsätzlich als «wertvolles Signal mit Ausstrahlungskraft», dass der Europarat anerkenne, dass es für den Schutz der Menschenrechte Regeln für den Umgang mit KI brauche. Der Vertrag hinterlasse aber einen «bitteren Nachgeschmack», da er diesen Zielen nicht gerecht werde. «Und obwohl es nicht an Belegen mangelt, wie Tech-Konzerne mit Social-Media-Algorithmen oder Deep-Fake-Generatoren die öffentliche Meinungsbildung beeinflussen, überlässt es der Europarat den Staaten, ob sie dafür weiche Maßnahmen oder bindende Gesetze erlassen wollen. Er vertraut darauf, dass eine reine Selbstregulierung von Unternehmen ausreichen wird, um Menschenrechte und Demokratie zu schützen», sagte Müller der dpa.

Datenschutzbeauftragter: Rote Linien fehlen

Der Europäische Datenschutzbeauftragte hatte bereits in der Schlussphase der Verhandlungen im März davor gewarnt, dass die Konvention zu einer «verpassten Gelegenheit» werden könnte. Kritisiert wurde insbesondere, dass es im Entwurf an klaren Grenzen für bestimmte KI-Anwendungen fehlte. Es bestand die Besorgnis, dass das Abkommen zu allgemein gehalten sei und daher unterschiedlich interpretiert werden könnte.

Deutschland muss nun in den kommenden Jahren sowohl das KI-Gesetz der EU als auch die KI-Konvention des Europarats umsetzen und in nationales Recht gießen. «Die Bundesregierung kann Versäumnisse von Europarat und EU zumindest teilweise ausbügeln, indem sie bestimmte KI-Anwendungen verbietet, etwa zur Gesichtserkennung in der Öffentlichkeit», so Müller von Algorithm Watch. 

dpa