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BGH stärkt Opfer von Datendiebstahl bei Facebook

Ein großer Daten-Vorfall bei dem Netzwerk erregte weltweit Aufsehen: über eine halbe Milliarde Betroffene, Tausende Klagen allein in Deutschland. Für die gibt es nun eine höchstrichterliche Klärung.

Anfang April 2021 wurden Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet öffentlich. (Symbolbild)
Foto: Anna Ross/dpa

Betroffene eines umfangreichen Datendiebstahls bei Facebook vor einigen Jahren haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vergleichsweise niedrige Hürden, um Schadenersatz zu bekommen. Sie müssen nur nachweisen, dass sie Opfer des Vorfalls waren, wie der sechste Zivilsenat in Karlsruhe entschied. Es sei weder nötig, dass die Daten nachweislich missbraucht wurden. Noch müssten die Betroffenen Belege dafür liefern, dass sie nun in besonderer Weise beeinträchtigt sind – etwa in Angst und Sorge.

Der Bundesgerichtshof hat erstmals die neue Möglichkeit des Leitentscheidungsverfahrens genutzt. Die höchstrichterliche Klärung ist entscheidend für Tausende ähnlich gelagerte Fälle an Landes- und Oberlandesgerichten in Deutschland. (Az. VI ZR 10/24)

Der Vorsitzende Richter des sechsten Zivilsenats, Stephan Seiters, betonte jedoch, dass der Schadenersatz bei bloßem Kontrollverlust nicht zu hoch sein könne. Ein konkretes Beispiel in diesem Fall war laut Seiters 100 Euro. Das Oberlandesgericht Köln muss nun Teile des Falles erneut verhandeln und feststellen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen den Datenschutz vorlag und wie der Schaden zu bewerten ist.

Weltweit mehr als eine halbe Milliarde Betroffene 

Hintergrund des Vorfalls aus dem April 2021 war, dass Unbekannte damals Daten von etwa 533 Millionen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern aus 106 Ländern im Internet veröffentlichten. Die Täter hatten diese durch die Ausnutzung einer Funktion zur Freunde-Suche im sozialen Netzwerk erlangt. Es folgten Klagen, die bisher vor Landes- und Oberlandesgerichten größtenteils erfolglos blieben.

Der Mutterkonzern von Facebook, Meta, war immer überzeugt, dass die Klagen haltlos und unbegründet seien. Rechtsanwalt Martin Mekat von der Kanzlei Freshfields betonte auch nach der Verhandlung letzte Woche, dass es keinen Datenschutzverstoß bei dem Vorfall gegeben habe und die Facebook-Systeme nicht gehackt worden seien. Die Anwälte wiesen auf über 6.000 gewonnene Verfahren hin, was einer Erfolgsquote von über 85 Prozent entspricht.

dpa