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Fahrplan für die neuen Fleischkennzeichnungen

Beim Blick in die Kühltheken sollen Verbraucherinnen und Verbraucher bald zusätzliche Informationen auf Lebensmitteln finden – zur Herkunft von Fleischwaren schon in wenigen Wochen.

Ab 1. Februar gelten in den Kühltheken erweiterte Pflichtangaben zur Herkunft von Fleischwaren.
Foto: Lars Klemmer/dpa

Kundinnen und Kunden sollen beim Kauf von Fleisch im Supermarkt und in Metzgereien mehr Informationen erhalten, insbesondere über die Herkunft von Koteletts und Schnitzeln sowie über die Haltung der Schweine.

Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) hat zwei neue Kennzeichnungen in das Gesetzblatt eingeführt, und nun steht die praktische Umsetzung bevor. Ab dem 1. Februar gelten erweiterte Pflichtangaben zum Herkunftsland in den Kühltheken. Es gibt auch einen Fahrplan bis 2025 für das zukünftige staatliche Tierhaltungslogo.

Bereits jetzt sind auf Verpackungen verschiedene Kennzeichnungen und Siegel zu sehen. Es interessiert viele Verbraucher sehr, unter welchen Bedingungen Lebensmittel hergestellt werden. Laut einer kürzlich durchgeführten Umfrage im Auftrag des Ministeriums halten 85 Prozent der Verbraucher Informationen über die Haltungsbedingungen von Tieren für wichtig oder sehr wichtig. Informationen über die Herkunft von Produkten, wie das Land oder die Region, wurden von 82 Prozent genannt.

Die erweiterte Herkunftskennzeichnung

Die Angabe des Herkunftslandes der Tiere ist nun für eine größere Auswahl an Fleischprodukten obligatorisch. Özdemir regelt dies auf nationaler Ebene, da eine EU-weite Lösung nicht zustande kam. Der Grünen-Politiker betonte bereits im Sommer im Bundesrat, dass Verbraucher die regionale Wertschöpfung sowie hohe Umwelt- und Tierschutzstandards unterstützen können.

– In Supermärkten, Metzgereien, Hofläden und auf Wochenmärkten wird die Pflicht zur Kennzeichnung des Herkunftslandes auch auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgeweitet. Diese Regelung gilt bereits für verpackte Ware sowie unverpacktes Rindfleisch.

– Anzugeben sind Aufzucht- und Schlachtland, und zwar mit kleinen Schildern an der Ware oder auch an Bildschirmen. Also zum Beispiel: «Aufgezogen in: Frankreich. Geschlachtet in: Deutschland», wie das Ministerium erläuterte. Waren Geburt, Aufzucht und Schlachtung in einem einzigen Staat, kann es heißen «Ursprung: Deutschland».

– Wird überwiegend Fleisch gleicher Herkunft verkauft, reicht auch ein allgemeiner Hinweis im Laden. Also etwa ein gut sichtbarer Aushang: «Unser gesamtes Schweinefleisch in der Theke hat den Ursprung Deutschland.»

– Das Ministerium plant auch eine Ausweitung der Herkunftskennzeichnung in Restaurants und Gaststätten auf nationaler Ebene, wie ein Sprecher mitteilte. Die Abstimmung eines Entwurfs in der Bundesregierung ist demnach für das Frühjahr 2024 geplant.

Das verpflichtende Tierhaltungslogo

Zu den Lebensbedingungen von Tieren gibt es schon seit 2019 eine weit verbreitete freiwillige Kennzeichnung der großen Supermarktketten mit dem Aufdruck «Haltungsform». Sie umfasst auch bereits Fleisch von Rindern, Schweinen und Geflügel. Dazukommen soll aber künftig noch ein staatliches Logo, das schrittweise ausgedehnt werden soll.

– Das Gesetz sieht eine Pflichtkennzeichnung für inländische Erzeugnisse vor. Starten soll sie zunächst mit Schweinefleisch im Handel. Kommen soll ein System mit fünf Kategorien, wenn Ferkel nach der Aufzucht in die Mast kommen. Es beginnt bei der Haltungsform «Stall» mit den gesetzlichen Mindestanforderungen. Die Stufe «Stall+Platz» gibt 12,5 Prozent mehr Platz vor, «Frischluftstall» Kontakt zu Außenklima. Dazu kommen noch die Stufen «Auslauf/Weide» und «Bio».

– Laut dem Fahrplan haben Tierhalter ein Jahr Zeit, ihre Haltungseinrichtungen den zuständigen Behörden mitzuteilen, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist – also bis Ende August 2024. Die Kennzeichnung von Produkten wird dann ab September 2025 verpflichtend sein, nach einer zweijährigen Übergangsfrist, wie vom Ministerium erklärt.

– Aussehen soll das Logo sachlich-nüchtern: ein weißes, abgerundetes Rechteck, in dem in schwarzer Umrahmung «Tierhaltung» steht. Die Haltungsform zeigt dann ein schwarz ausgefülltes kleineres Rechteck an – bei fünf kleinen Rechtecken für die fünf Kategorien.

– Wenn es besser sichtbar ist, kann auch eine Version mit einem Hintergrund in Mintgrün verwendet werden. Ein Leitfaden legt außerdem einheitliche Anforderungen für die Lesbarkeit fest. Gemäß diesen Anforderungen muss die Schrift je nach Größe der Verpackung mindestens 0,9 oder 1,2 Millimeter hoch sein.

– Bei gemischten Produkten wie Hackfleisch oder Großpackungen mit Fleisch mehrerer Haltungsformen können Prozentangaben in den kleinen Rechtecken stehen: also etwa «70% Stall» und «30% Stall+Platz».

– Laut Özdemir soll die Ausweitung der Kennzeichnungsregeln zügig erfolgen: Im neuen Jahr wird ein weiterer Schritt die Einbeziehung der Außer-Haus-Verpflegung in der Gastronomie sein.

dpa