Lebensversicherungen sind beliebt bei deutschen Sparern. Doch die deutsche Finanzaufsicht geht mit manchen Anbietern hart ins Gericht. Sie bemängelt vor allem hohe Kosten – und droht mit Konsequenzen.
Finanzaufsicht findet viele Lebensversicherungen zu teuer

Die Finanzaufsicht Bafin ermahnt deutsche Lebensversicherer unter anderem wegen hoher Kosten bei ihren Produkten. «Lebensversicherungen sollen den Absicherungsbedürfnissen und den Renditeerwartungen der Kundinnen und Kunden gerecht werden. Das klingt wie eine Selbstverständlichkeit, ist es aber leider nicht», kritisierte Bafin-Exekutivdirektorin Julia Wiens. Mehrere Versicherer müssten dringend nachbessern.
Dabei geht es der Bafin besonders um den Vertrieb und die Höhe der Effektivkosten. Diese geben an, wie stark die jährliche Rendite durch die Kosten gemindert wird. Bei den Produkten mehrerer Unternehmen betrugen sie zum Zeitpunkt, als die Hälfte der Versicherten ihre Verträge vorzeitig gekündigt hatte, demnach vier Prozent oder mehr. «Die Unternehmen müssten also mit den dazugehörigen Kapitalanlagen eine Rendite mindestens in derselben Höhe erwirtschaften, damit die Kundinnen und Kunden davon profitierten.»
Hohe Kosten, auffällige Stornoquoten
Einige Lebensversicherungsprodukte haben auch hohe Stornoraten aufgewiesen – insbesondere in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss, in denen ein Großteil der Kosten anfällt. Ein hoher Frühstorno kann darauf hinweisen, dass die Produkte außerhalb ihres vorgesehenen Zielmarktes vertrieben wurden.
Die Bafin hatte im Mai 2023 in einem Schreiben zu kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten dargelegt, was sie von den Anbietern erwartet. Parallel hatte sie Produkte am Markt analysiert. Inzwischen habe die Bafin 13 Lebensversicherer einer Prüfung unterzogen. «Was wir bislang herausgefunden haben, entspricht nicht unseren Erwartungen», kritisierte Wiens bei einer Veranstaltung des «Handelsblatts».
Falls die Bafin Mängel feststellt, wird sie eingreifen. Die Behörde kann beispielsweise den Vertrieb von Produkten verbieten oder Maßnahmen gegen Vorstandsmitglieder ergreifen, wenn deren fachliche Eignung in Zweifel steht, erklärte Wiens.








