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Finanzwende: Länder müssen Gesetz zu Bürokratieabbau stoppen

Ein Gesetz zum Bürokratieabbau soll Firmen entlasten, doch kürzere Aufbewahrungsfristen für Belege erschweren den Kampf gegen Steuerbetrug, warnt der Verein. Er ruft die Länder zu Widerstand auf.

Banken waren am Steuerbetrug mit windigen Aktiendeals beteiligt - der Verein Finanzwende fordert schnellere Aufklärung. (Archivbild)
Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Mit dem Gesetz zum Bürokratieabbau will die Bundesregierung Unternehmen entlasten, doch die Bürgerbewegung Finanzwende fürchtet schwere Folgen im Kampf gegen milliardenschweren Steuerbetrug. Nun fordert der Verein die Bundesländer auf, bei der Abstimmung im Bundesrat an diesem Freitag Widerstand gegen das Bürokratie-Entlastungs­gesetz zu leisten. «Der Bundesrat hat die Gelegenheit, das Gesetz über den Vermittlungsausschuss noch zu ändern», sagte Gerhard Schick, Geschäftsführer der Bürgerbewegung Finanzwende, der Deutschen Presse-Agentur. Briefe mit entsprechendem Appell wurden dem Verein zufolge an die Ministerpräsidenten der Länder verschickt.

Nachteil durch kürzere Aufbewahrungsfristen?

Die Finanzwende kämpft gegen das Bürokratie-Entlastungsgesetz IV, das vorsieht, Buchungsbelege und Rechnungen nur noch acht statt zehn Jahre aufzubewahren. Der Bundestag stimmte dem Vorhaben Ende September zu. Belege sind wichtige Beweismittel bei schweren Steuerdelikten wie Cum-Ex und Cum-Cum-Aktiendeals, argumentiert Finanzwende, da hier eine Verjährungsfrist von 15 Jahren gilt. Viele Fälle könnten nie aufgeklärt werden, sollte das Gesetz in Kraft treten.

«Der Bundestag hätte das Bürokratie-Entlastungsgesetz mit der Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nie verabschieden dürfen – diese Regelung entlastet vor allem Steuerhinterzieher, für die meisten ehrlichen Unternehmen ist die Reduzierung von Bürokratielasten minimal, weil die Belege digital aufbewahrt werden», kritisierte Schick. Seit Monaten lägen kritische Stellungnahmen aus den Landesfinanzministerien vor. 

Finanzwende: Landesminister müssen Kurs korrigieren

«Fast alle Landesfinanzminister haben gegen die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen votiert – kein Wunder, es geht ja auch um ihre Steuergelder», kritisierte Schick. So hatte sich NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk kritisch zu dem Gesetz geäußert. Nun müssten die Ministerpräsidenten den Mut haben, den Kurs zu ändern, so Schick.

Laut Finanzwende wären Cum-Ex- und Cum-Cum-Fälle vom neuen Bürokratiegesetz betroffen, bei denen noch keine Ermittlungen liefen. Banken und andere Investoren haben den deutschen Staat durch Cum-Ex-Deals um geschätzte mindestens zehn Milliarden Euro betrogen, indem Finanzämter unwissentlich Kapitalertragssteuern erstatteten, die nicht gezahlt worden waren. Cum-Cum-Geschäfte sind ähnlich und verbreiteter, aber noch weniger aufgeklärt.

Laut Finanzwende wird der Steuerschaden von Cum-Cum konservativ auf etwa 28,5 Milliarden Euro geschätzt, wovon nur ein Bruchteil vom Fiskus zurückgefordert wurde.

Finanzwende schlägt Aufschubregelung vor

Finanzwende setzt nun auf eine Ausnahme im Gesetz: Für Personen und Gesellschaften unter Kontrolle der Finanzaufsicht Bafin soll die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ein Jahr später gelten – begründet mit Cum-Ex-Ermittlungen. «Die Aufschubregelung sollte aus unserer Sicht eine generelle Ausnahmeregelung werden», fordert Schick. Damit wäre der Rest des Bürokratie-Entlastungsgesetzes nicht gefährdet, aber Cum-Cum-Aufklärung weiter möglich.

dpa