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Mindestlohnerhöhung sorgt für Jobabbau und Investitionskürzungen

Mehr als jedes fünfte betroffene Unternehmen plant Stellenabbau und Investitionskürzungen als Reaktion auf die Mindestlohnerhöhung.

Die Gastronomie sieht sich von der Mindestlohnerhöhung besonders betroffen. (Archivbild)
Foto: Britta Pedersen/dpa

Mehr als jedes fünfte direkt betroffene Unternehmen plant als Reaktion auf die Mindestlohnerhöhung am 1. Januar Stellen abzubauen. Laut der aktuellen Konjunkturumfrage des Ifo-Instituts haben dies konkret 21,7 Prozent angegeben, wie die Münchner Wirtschaftsforscher berichten. Allerdings sind nur 37 Prozent direkt betroffen. Unter ihnen planen zudem viele Unternehmen, auf Investitionen zu verzichten und Preise zu erhöhen. Der Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel um 1,08 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde.

«Die anstehende Mindestlohnerhöhung zum Jahreswechsel stellt einen bedeutenden Lohnkostenanstieg für die betroffenen Unternehmen dar», sagt Ifo-Forscher Sebastian Link. «Die Reaktionen der Unternehmen zeigen, dass die Anhebung des Mindestlohns in der aktuellen Phase der wirtschaftlichen Schwäche besonders schädlich ist.» 

2022 waren die Reaktionen milder

Es fällt auf, dass die Reaktionen der Unternehmen deutlich schärfer ausfallen, als bei der letzten großen Mindestlohnerhöhung 2022. Damals war es sogar um 1,55 auf 12 Euro nach oben gegangen. Jetzt planten sie jedoch häufiger mit Stellenabbau und Investitionskürzungen, betont Link.

Vor der Erhöhung 2022 hatten nur 10,6 Prozent der betroffenen Unternehmen einen Stellenabbau geplant. Eine Senkung der Investitionen steht aktuell bei 27,7 Prozent der betroffenen Unternehmen an, damals nur bei 15 Prozent an. In Bezug auf mögliche Preisanhebungen sind die Reaktionen diesmal allerdings etwas geringer. Aktuell planen dies 49,7 Prozent, damals waren es 54,8.

Trotz der angekündigten Reaktionen erwarten viele betroffene Firmen negative Auswirkungen: 51 Prozent von ihnen rechnen mit einer sinkenden Profitabilität und 36,7 Prozent mit einer sinkenden Wettbewerbsfähigkeit.

Gastgewerbe und Einzelhandel am häufigsten betroffen

Unternehmen gelten als direkt betroffen, wenn sie derzeit Mitarbeiter beschäftigen, die weniger als den zukünftigen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde verdienen. Dies betrifft besonders häufig Unternehmen im Gastgewerbe mit 77 Prozent, im Einzelhandel mit 71 Prozent sowie in der Textil- und Nahrungsmittelindustrie mit 62 bzw. 59 Prozent. In vielen anderen Branchen betrifft dies weniger als 40 Prozent der Unternehmen, im Maschinenbau und Bau sogar weniger als 20 Prozent. Der höhere Branchenmindestlohn am Bau macht sich bemerkbar.

Der Prozentsatz der von der Erhöhung des Mindestlohns betroffenen Arbeitsverhältnisse ist viel niedriger: Bei den betroffenen Unternehmen beträgt er 15,5 Prozent. Über alle Unternehmen – also einschließlich der nicht betroffenen – nur 5,8 Prozent. Der höchste Anteil findet sich im Gastgewerbe. Dort beträgt er mit 23,9 Prozent fast jedes vierte Arbeitsverhältnis – über alle Betriebe hinweg.

dpa