EU-Zweifel an Gepäckscannern führen zu strengeren Regeln für Handgepäck ab September.
Neue Flüssigkeitsregeln am Flughafen ab 1. September

An den Flughäfen werden die Flüssigkeitsregeln fürs Handgepäck erneut verschärft. Ab dem 1. September dürfen Passagiere Flüssigkeiten nur noch in kleinen Behältern bis zu 100 Millilitern mit sich führen, die zudem in einer transparenten Plastiktasche mit einem maximalen Volumen von einem Liter verpackt sind. Die Bundespolizei und der Flughafenbetreiber Fraport weisen darauf hin.
Die EU hegt Zweifel an der Zuverlässigkeit der neuartigen Gepäckscanner mit der aus der Medizin bekannten Computer-Tomographie-Technik (CT). Diese können in Sekundenschnelle dreidimensionale Bilder des Handgepäckinhalts erstellen, sodass die Flüssigkeitsregelungen überflüssig erschienen.
Die bereits 2006 eingeführte Flüssigkeitsregel war an einigen deutschen Kontrollspuren ausgesetzt worden, wenn das Gepäck mit CT-Scannern überprüft werden konnte. «Auch größere Flaschen konnten im Handgepäck bleiben», sagt ein Sprecher der Bundespolizei in Frankfurt. Doch damit ist nun bis zu einer Überprüfung der Sicherheitszweifel vorerst Schluss.
Neue EU-Vorgaben
Größere Flaschen sind nach neuen EU-Vorschriften wieder verboten, während Behälter bis 100 Milliliter im Handgepäck verbleiben können und nicht separat ausgepackt werden müssen. Elektronische Geräte dürfen ebenfalls im Koffer bleiben.
An den in Deutschland noch weit verbreiteten Kontrollspuren mit herkömmlichen Scannern müssen Elektronik und Beutel hingegen weiterhin zeitraubend ausgepackt und vorgezeigt werden. Ausgenommen von den Flüssigkeitsregeln sind Medikamente und flüssige Babynahrung.








