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Foodwatch: EU-Verbot für «Veggie-Burger» wäre rechtswidrig

Foodwatch sieht das geplante EU-Verbot für Begriffe wie «Veggie-Burger» als rechtswidrig. Die Organisation geht mit einem Gutachten kurz vor einer wichtigen Verhandlungsrunde an die Öffentlichkeit.

Kurz vor einer wichtigen Verhandlungsrunde geht Foodwatch mit einem Gutachten an die Öffentlichkeit. (Symbolbild)
Foto: Marijan Murat/dpa

Ein auf EU-Ebene diskutiertes Verbot von Bezeichnungen wie «Veggie-Burger» oder «Tofu-Wurst» wäre laut einem von der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch in Auftrag gegebenen Gutachten in seiner geplanten Form rechtswidrig. Die vorgesehenen Verbote würden den Grundsätzen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) widersprechen, heißt es in dem Gutachten. 

Laut dem EuGH dürfen Mitgliedstaaten Produktnamen nicht einfach verbieten, ohne Alternativen festzulegen. Das Gutachten bezieht sich auf das EuGH-Urteil vom Oktober 2024 und die EU-Lebensmittelinformationsverordnung.

Foodwatch: Verbot wäre «unsinnig» und «rechtswidrig»

«Ein EU-Verbot von „Tofuwürstchen“ oder „Seitanschnitzel“ ist nicht nur unsinnig, sondern auch rechtswidrig», so Foodwatch-Geschäftsführer Chris Methmann. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) müsse das Vorhaben in Brüssel stoppen. Rainer hatte sich in der Vergangenheit bereits gegen das Verbot ausgesprochen. 

In dem Rechtsgutachten heißt es auch, dass die von den französischen EVP-Abgeordneten geforderte Änderung von EU-Recht unklar und unverständlich sei. Unter anderem sollten Begriffe wie «Wurst» und «Schnitzel» der geforderten Rechtsänderung zufolge «ausschließlich den essbaren Teilen der Tiere vorbehalten» sein. Ein Schnitzel mit Panade dürfte demnach nicht als Schnitzel bezeichnet werden, so das Gutachten. 

Deutsche Unionsabgeordnete mehrheitlich gegen Verbot

Das Mitte-Rechts-Bündnis EVP, zu dem auch CDU und CSU gehören, hat den Vorschlag im EU-Parlament vorgebracht. Die deutschen Unionsabgeordneten stimmten bis auf wenige Ausnahmen gegen ein Verbot – dennoch gab es eine ausreichende Mehrheit. Die Änderung wird damit begründet, Verbraucher und Landwirte zu schützen.

Die Verhandlungen über das geplante Verbot gehen am Mittwoch möglicherweise in die letzte Runde. Es ist auch erforderlich, dass eine Mehrheit der EU-Staaten dem Verbot zustimmt, damit die Vorschriften in Kraft treten können.

dpa