Damit die Post beim Transport und bei der Zustellung von Briefen nicht bummelt, gibt es staatlich verordneten Zeitdruck. Doch nun zeigt sich: Eine entsprechende Vorschrift ist derzeit ein Papiertiger.
Freibrief für die Post: Staat kann Pflicht nicht überprüfen

Beim Transport von Briefen hat die Deutsche Post weniger Zeitdruck als angenommen. Seit ungefähr einem Jahr gibt es eine gesetzliche Vorschrift, die besagt, dass die Post mindestens 95 Prozent der Briefe innerhalb von drei Werktagen nach Einwurf zustellen muss; am vierten Werktag müssen es 99 Prozent sein. Allerdings kann die Bundesnetzagentur die Einhaltung dieser Verpflichtung in diesem und möglicherweise auch im nächsten Jahr überhaupt nicht kontrollieren, wie aus einem internen Behördenschreiben hervorgeht.
Es wird in dem Dokument, das an den Beirat der Netzagentur gerichtet ist, darauf hingewiesen, dass Maßnahmen wie die Verhängung einer Geldbuße nicht in Betracht gezogen werden. Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Der staatliche Zeitdruck auf die Post bei ihrem Briefgeschäft hatte sich Anfang 2025 als Folge einer Gesetzesnovelle deutlich abgeschwächt. Dadurch konnte die Post Kosten senken. Nun zeigt sich, dass dieser gesetzliche Zeitdruck derzeit nicht nur abgeschwächt, sondern eine Nullnummer ist.
Rechtsstreit blockiert staatlichen Messauftrag
Ursache für die fehlende staatliche Kontrollmöglichkeit bei den sogenannten Brieflaufzeiten ist ein Gerichtsstreit. Die Netzagentur musste sich bei den Laufzeitmessungen jahrelang auf ein Marktforschungsunternehmen verlassen, das im Auftrag der Deutschen Post handelt und jährlich testweise etwa 300.000 Briefe verschickt. Diese Daten erhielt nicht nur die Post, sondern auch die Bundesnetzagentur.
Die Behörde war also bei ihrer Bewertung der Situation abhängig von einem von der Post bezahlten Dienstleister – das hatte für einige Kritiker einen bitteren Beigeschmack. Die Gesetzesnovelle änderte dies: Seit 2025 darf die Bundesnetzagentur nicht mehr auf die Daten des von der Post bezahlten Marktforschers zurückgreifen, um ihrer gesetzlichen Kontrollpflicht nachzukommen. Stattdessen sollte sie einen eigenen Auftrag an einen Dienstleister erteilen.
Jedoch war es nicht so einfach. Denn das Marktforschungsunternehmen, das seit Jahrzehnten für die Post arbeitet, wollte ebenfalls an dem Ausschreibungsverfahren teilnehmen. Dies war jedoch nicht möglich: Die Netzagentur erlaubte keine Firmen, die auch für die Post arbeiten und daher nach ihrer Auffassung nicht unabhängig sind.
Netzagentur darf den Auftrag vorerst nicht vergeben
Gegen dieses Vergabekriterium legte das Marktforschungsunternehmen Beschwerde ein, der Fall landete vor Gericht. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht verhängte im Juli 2025 ein «einstweiliges Zuschlagsverbot» – solange der Rechtsstreit nicht entschieden ist, darf die Bundesnetzagentur den Auftrag nicht vergeben. Wie aus dem Schreiben der Bundesnetzagentur hervorgeht, hat sich eine finale Entscheidung des Gerichts seither verzögert.
Es ist ärgerlich, dass die Verzögerung dazu führt, dass die Testsendungen von Briefen immer das gesamte Kalenderjahr abdecken müssen. Da 2026 bereits begonnen hat, entfällt 2026 in Bezug auf die Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben vollständig.
Sollte sich der Rechtsstreit vor dem OLG Düsseldorf hinauszögern und das Zuschlagsverbot auch im Hauptsacheverfahren gelten, «würde das für das laufende Vergabeverfahren auch einen Messbeginn zum 1.1.2027 gefährden», heißt es nun von der Netzagentur. Dann könnte es erst 2028 losgehen und die Post könnte im Fall der Fälle erst 2029 ein Bußgeld aufgebrummt bekommen – in Bezug auf Messungen im Jahr zuvor.
Wie schnell befördert die Post derzeit Briefe?
Die unabhängige Prüfung, die von der Bundesnetzagentur gefordert wird, findet nicht statt, aber die von der Post selbst in Auftrag gegebenen Messungen werden fortgesetzt. Diese Untersuchungen erweisen sich für den Bonner Logistiker als positiv: Ein Post-Sprecher verweist auf vorläufige Ergebnisse, denen zufolge im letzten Jahr 97 Prozent der Sendungen spätestens am dritten Werktag nach Einwurf angekommen sind und 99 Prozent am vierten Werktag. Damit würden die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Allerdings haben diese Messungen keine Auswirkungen auf die Erfüllung staatlicher Pflichten.
Der Sprecher der Post betont, dass diese Marktforschung gemäß einer europäischen Norm in einem TÜV-zertifizierten Verfahren durchgeführt wird. Seiner Meinung nach handelt es sich bei der von der Post bezahlten Firma um eine unabhängige.
Zahl der Beschwerden steigt deutlich
Trotz positiver gemessener Werte bei der Briefzustellung der Post, ist die Sicht vieler Bürger auf den gelben Riesen nicht übermäßig positiv. In den ersten drei Quartalen 2025 wurden über 44.000 Beschwerden über Postdienstleistungen bei der Bundesnetzagentur eingereicht, wobei die meisten sich gegen den Marktführer DHL/Deutsche Post richteten.
Hierbei ging es nicht nur um beschädigte Pakete, falsch abgegebene Sendungen und andere Mängel, sondern auch um überlange Wartezeiten auf Briefe. Im Vergleich zu den Milliarden an Briefen und Paketen, die die Post in diesem Zeitraum transportierte, ist das Beschwerdeaufkommen zwar verschwindend gering. Dass es aber deutlich höher ist als früher, sollte zu denken geben: Es waren rund 40 Prozent mehr Beschwerden als in den ersten drei Quartalen 2024 und rund 70 Prozent mehr als in den ersten drei Quartalen 2023.








