Um die juristische Aufarbeitung der VW-Dieselaffäre wirkt es seit langem ruhig, dabei sind die Verantwortlichkeiten längst nicht geklärt. Jetzt sollen sich mehrere Ex-VW-Chefs zur Affäre äußern.
Frühere VW-Bosse im Zeugenstand – Neues zur Dieselaffäre?

Der frühere Volkswagen-Chef Herbert Diess ist seit seiner Ablösung vom Chef-Posten beim größten deutschen Autobauer selten in der Öffentlichkeit zu sehen. Das Gleiche gilt für seine Amtsvorgänger Matthias Müller und Martin Winterkorn. Jetzt werden die drei jedoch im milliardenschweren Investorenprozess zur Dieselaffäre als Zeugen vor dem Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) gehört. Hier ist eine Zusammenfassung.
Investorenverfahren
In dem Anlegerverfahren gegen den Volkswagen-Konzern und die Dachholding Porsche SE am OLG Braunschweig wird seit 2018 um Schadenersatz gerungen. Investoren hatten nach dem Auffliegen vom «Dieselgate» Kursverluste in Milliardenhöhe erlitten. Nach knapp fünf Jahren Verfahrenszeit hatte das Gericht im Juli 2023 angekündigt, mehr als 80 Zeugen hören zu wollen.
In der umfangreichen Zeugenliste sind unter anderem die Namen der ehemaligen VW-Konzernchefs Diess, Müller und Winterkorn aufgeführt. Diess soll am Dienstag, dem 16. Januar, befragt werden, Müller ist für den 7. Februar vorgeladen und für Winterkorn sind vorerst Befragungstermine am 14. und 15. Februar geplant.
Laut einer Sprecherin sei es die Pflicht eines Zeugen, vor Gericht zu erscheinen, antwortete sie auf die Frage, ob die Topmanager in den kommenden Wochen nach Braunschweig kommen müssten. Allerdings könne sie nicht vorhersagen, ob und in welcher Art und Weise Aussagen gemacht werden.
Bei dem Prozess geht es nicht um Verurteilungen, sondern um die Möglichkeit der Anleger, Schadenersatz zu erhalten. Das aufwendige Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) soll zentrale Fragen aus vielen ähnlichen Fällen im Voraus von der nächsthöheren Instanz entscheiden lassen. Wenn es einen Musterentscheid gibt, ist dieser für alle Gerichte in den Verfahren verbindlich.
Unabhängig davon, welche großen Namen im Investorenprozess aussagen sollen, bleibt Volkswagen bei der eigenen Sicht auf das Verfahren. «Wir sind weiterhin der Auffassung, dass die VW AG ihre kapitalmarktrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik vollumfänglich erfüllt hat», teilte ein Konzernsprecher dazu mit.
Marktmanipulation
Nahezu gleichzeitig mit den Vorladungen zum Musterprozess wurde Ende Dezember bekanntgegeben, dass Winterkorn weiterhin mit dem Vorwurf der Marktmanipulation konfrontiert wird. Das Landgericht Braunschweig teilte damals mit, dass das Strafverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz wieder aufgenommen wird. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn bereits im Jahr 2019 angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, den Kapitalmarkt vorsätzlich und trotz besserem Wissen nicht rechtzeitig informiert zu haben.
Anfang 2021 wurde dieses Verfahren vorläufig eingestellt, da eine mögliche Verurteilung aufgrund einer zu erwartenden höheren Strafe im Prozess um gewerbsmäßigen Betrug nicht ins Gewicht fiel. Diese Begründung hat sich mittlerweile offensichtlich geändert. Das Gericht hat die Wiederaufnahme erklärt, da sich eine Strafe doch auswirken könnte. Außerdem wird der Betrugsvorwurf gegen Winterkorn aus gesundheitlichen Gründen noch nicht verhandelt.
Winterkorn, Pötsch und Diess wurden wegen angeblicher Marktmanipulation angeklagt. Jedoch wurde das Verfahren gegen die beiden im Frühjahr 2020 gegen eine Geldzahlung von jeweils 4,5 Millionen Euro an die niedersächsische Landeskasse von Volkswagen eingestellt. Das Landgericht einigte sich im nichtöffentlichen Zwischenverfahren mit den Beteiligten auf eine Einstellung unter Auflagen. Es gibt noch keine Termine für die Verhandlung gegen Winterkorn in diesem Zusammenhang.
Betrugsprozess
Die Betrugsvorwürfe, die als schwerwiegender eingeschätzt werden, gelten weiterhin. Winterkorn muss sich im ersten großen Prozess noch nicht verteidigen, da er einer von fünf Angeklagten ist. Das Braunschweiger Landgericht hat seinen Verfahrensteil kurz vor dem Auftakt im September 2021 aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt.
Der Prozess gegen die vier übrigen Führungskräfte hat ohne Winterkorn begonnen und dauert mittlerweile seit mehr als zwei Jahren an. Die Angeklagten sind ein ehemaliger Entwicklungschef der VW-Kernmarke sowie drei hochrangige Mitarbeiter aus der Motor- und Antriebstechnik. Ihnen drohen weiterhin langjährige Haftstrafen.
Mehrere Anklagen wurden bereits im Betrugskomplex erhoben und weitere Untersuchungen sind noch im Gange. Das Landgericht Braunschweig hat Mitte Dezember die Anklage gegen sieben Mitarbeiter des Unternehmens zugelassen. Ihnen wird Betrug in einem besonders schweren Fall und ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb vorgeworfen. Bei einigen der Angeklagten könnte auch eine mögliche Steuerhinterziehung hinzukommen.
Winterkorn laut Medienbericht bereit zur Aussage
Der Skandal wurde im September 2015 aufgedeckt, als die US-Umweltbehörde EPA über Manipulationen bei Abgastests von Dieselautos informierte. Vorstandschef Winterkorn trat zurück und eine Industriekrise von unerwartetem Ausmaß begann. Laut Konzernangaben haben die Kosten für die Aufarbeitung bereits die Marke von 30 Milliarden Euro überschritten. Winterkorn wies die Vorwürfe gegen ihn zurück.
Es wird mit Spannung erwartet, ob er tatsächlich zum Investorenprozess nach Braunschweig kommt. Laut einem Medienbericht von Ende Dezember hat der 76-Jährige erklärt, dass er für den Investorenprozess aussagebereit ist. Allerdings behält er sich das Recht vor, sein Zeugnisverweigerungsrecht geltend zu machen, falls bestimmte Aussagen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten.








