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Früherer Wirecard-Chef Braun bleibt in Haft

Seit vier Jahren sitzt er im Untersuchungsgefängnis. Und dort bleibt Ex-Wirecard-Chef Braun auch, sagt das Landgericht München und verweist auf den Prozessverlauf.

Bleibt in U-Haft zum Prozess: Ex-Wirecard-Vorstandschef Markus Braun. (Archivbild)
Foto: Peter Kneffel/dpa

Markus Braun, der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Wirecard, wird weiterhin in Untersuchungshaft bleiben. Dies wurde von einer Strafkammer des Landgerichts München nach einem Haftprüfungsantrag des Angeklagten beschlossen.

„Braun ist seit Juli 2020 in Untersuchungshaft und wird wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs sowie Untreue vor Gericht angeklagt. Ein Gerichtssprecher teilte mit, dass weiterhin ein dringender Tatverdacht bezüglich der im Haftbefehl genannten Straftaten bestehe. Zudem bestehe Flucht- und Verdunkelungsgefahr.“

Braun wird beschuldigt, mit Mittätern die Bilanzen manipuliert und Banken um 3,1 Milliarden Euro betrogen zu haben. Braun zufolge führte das ehemalige DAX-Unternehmen Zahlungen in verschiedenen Ländern über die drei Drittpartnerfirmen Payeasy, Senjo und Al Alam durch.

Kammer bezweifelt vorgebliches Drittpartnergeschäft

Nach vorläufiger Prüfung der Beweise hat das Gericht mitgeteilt, dass das angebliche Drittpartnergeschäft (TPA-Geschäft) mit den drei Geschäftspartnern tatsächlich nicht stattgefunden hat. Ebenso gab es keine Gelder, die von einem Treuhänder für die Wirecard AG verwaltet wurden. Braun leugnet dies, aber seine Aussagen wurden bisher in der Beweisaufnahme nicht bestätigt. Basierend auf dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme gab es auch aus Sicht des Gerichts keinen nachvollziehbaren Grund, den betroffenen Unternehmen Darlehen ohne jegliche Sicherheit zu gewähren.

Die Fortsetzung der Untersuchungshaft ist angemessen. Die hohen Anforderungen an die Beschleunigung des Strafverfahrens während der Dauer der Untersuchungshaft wurden erfüllt.

[Markus Braun bleibt in Untersuchungshaft,Verdacht auf Milliardenbetrug: Braun bleibt in Haft wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr.]

 

dpa