Mehr als 200.000 Pauschalreisen wurden im Zuge der FTI-Pleite im Frühsommer storniert. Zahlreiche Kunden haben inzwischen eine Entschädigung erhalten. Doch viele haben noch keinen Antrag gestellt.
FTI-Pleite: Bisher 125.000 Anträge auf Entschädigung
Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat bereits mehr als zehn Millionen Euro an Entschädigungen an Kunden ausgezahlt, nachdem der Reiseveranstalter FTI Pleite gegangen ist. Insgesamt wurden bisher ein mittlerer zweistelliger Millionen-Euro-Betrag an betroffene Kunden erstattet, so der Fonds. Seit Beginn des Erstattungsprozesses vor zwei Monaten sind etwa 125.000 Anträge eingegangen. Die Mehrheit davon wurde bereits bearbeitet oder befindet sich in Bearbeitung.
Insgesamt habe der Fonds 180.000 Anspruchsberechtigte angeschrieben. Viele von Ihnen hätten bisher aber noch keinen Antrag gestellt. «Wir sehen, dass ein beträchtlicher Teil der kontaktierten Verbraucher mit der Bearbeitung ihres Erstattungsantrags entweder noch gar nicht begonnen hat oder zwar begonnen, aber nicht abgeschickt hat», sagte DRSF-Geschäftsführer Ali Arnaout laut Mitteilung. «Gleichzeitig gibt es bei den gestellten Erstattungsanträgen viele spezifische Fälle, die einer Klärung oder Rückfrage bedürfen.»
Anträge bald auch per Post möglich
Anträge können bisher nur online gestellt werden. Zusätzlich will der Fonds demnächst auch Anträge auf Papier annehmen. «Unsere Daten zeigen, wie schnell und effizient die Online-Antragsstellung für die meisten Verbraucher funktioniert», sagte der zweite DRSF-Geschäftführer Stefan Mees. «Dennoch werden wir in Kürze auch für diejenigen eine Möglichkeit zur Antragsstellung schaffen, die einen postalischen Weg bevorzugen. Alle Anspruchsberechtigten werden ihre Erstattung erhalten – darauf können sie sich verlassen.»
Laut früheren Angaben waren 215.000 Pauschalreise-Buchungen von der FTI-Insolvenz betroffen. Der bisher drittgrößte deutsche Veranstalter nach Tui und DER Touristik hatte Anfang Juni Insolvenz angemeldet und kurz darauf alle bereits gebuchten Reisen storniert. Personen, die Zahlungen geleistet hatten, können seit dem 8. August die Rückzahlung dieser Gelder beim Reisesicherungsfonds beantragen.
Bei Pauschalreisen sind bereits getätigte Zahlungen durch den Deutschen Reisesicherungsfonds gegen eine Insolvenz des Veranstalters geschützt. Dieser Schutz gilt nicht für einzelne Reisebausteine wie reine Hotelbuchungen. Auch für einzeln gebuchte Flüge oder Mietwagen besteht keine Erstattung aus dem Fonds.