Deutschlands letzter großer Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof beantragt erneut ein Insolvenzverfahren. Was mit den gut 90 Warenhäusern und mehr als 15.000 Beschäftigten passiert, ist unklar.
Galeria Karstadt Kaufhof meldet erneut Insolvenz an

Die Warenhauskette Galeria Karstadt Kaufhof (GKK) hat beim Amtsgericht Essen einen Insolvenzantrag eingereicht, wie das Unternehmen in Essen mitteilte. Galeria sucht nun nach einem neuen Eigentümer und hat bereits Gespräche mit potenziellen Investoren begonnen. Das Ziel ist es, Galeria weiterzuführen.
Galeria-Chef Olivier van den Bossche sagte: «Galerias operativer Erfolg wird durch die Rahmenbedingungen der alten Eigentümerstruktur belastet. Wir sehen in dem heutigen Tag ausdrücklich einen Befreiungsschlag.» Weiter heißt es in der Mitteilung: «Die Insolvenzen der Signa-Gruppe schädigen Galeria massiv, behindern das laufende Geschäft und schränken durch hohe Mieten und teure Dienstleistungen die künftige Entwicklungsmöglichkeit stark ein.»
Ungewissheit über Millionen-Zahlungen von Signa
Für GKK ist dies bereits die dritte Insolvenz in weniger als vier Jahren. Zuvor gab es Probleme mit dem Mutterkonzern Signa. In den letzten Wochen haben mehrere Unternehmen aus der Handels- und Immobiliengruppe des österreichischen Unternehmers René Benko Insolvenz angemeldet, darunter auch die Signa Retail Selection AG, zu der GKK gehört. Ende November wurde angekündigt, dass das Geschäft von GKK geordnet abgewickelt wird, was einen Verkauf bedeutet.
Deutschlands letzter großer Warenhauskonzern hatte erst Ende 2022 Rettung in einem Schutzschirmverfahren suchen müssen. Im März 2023 stimmte die Gläubigerversammlung dem Insolvenzplan zu. Signa hatte für die Sanierung 200 Millionen Euro zugesagt, die in mehreren Tranchen bis 2025 fließen sollen, die ersten 50 Millionen dem Vernehmen nach im Februar. Deutschlands letzter großer Warenhauskonzern musste erst Ende 2022 Rettung in einem Schutzschirmverfahren suchen. Im März 2023 stimmte die Gläubigerversammlung dem Insolvenzplan zu. Signa hatte zugesagt, 200 Millionen Euro für die Sanierung bereitzustellen, die in mehreren Tranchen bis 2025 fließen sollen, die ersten 50 Millionen sollen dem Vernehmen nach im Februar fließen.
Es ist weiterhin unklar, ob GKK mit der Zahlung rechnen kann. Karl-Heinz Götze, ein österreichischer Insolvenzexperte von der Gläubigerschutzorganisation KSV1870, geht nicht davon aus. Er betonte jedoch, dass er die entsprechenden Zahlungsvereinbarungen nicht kenne. Götze ist Mitglied des Gläubigerausschusses der Holding-Insolvenz. Der Insolvenzverwalter von Signa Holding wollte sich auf Anfrage dazu nicht äußern.
Bangen um mehr als 15.000 Jobs
Nachdem der Warenhauskonzern in der vergangenen Insolvenz etwa 40 Filialen schließen musste, werden die letzten 18 im Laufe dieses Monats geschlossen. Galeria betreibt derzeit 92 Warenhäuser und beschäftigt nach eigenen Angaben über 15.000 Mitarbeiter.
Es ist noch nicht bekannt, was die neue Insolvenzanmeldung für die Beschäftigten bedeutet. Der Gesamtbetriebsrat war vorerst nicht erreichbar, um ein Statement abzugeben. Während des vorherigen Insolvenzverfahrens erhielten die Galeria-Beschäftigten drei Monate lang Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit.
Die Gläubiger von Galeria hatten in den vorherigen Insolvenzverfahren auf Milliardenforderungen verzichtet, um der Warenhauskette einen Ausweg aus der Krise zu ermöglichen. Der deutsche Staat hatte ebenfalls mit viel Geld geholfen: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) hatte dem Unternehmen sowohl 2021 als auch 2022 insgesamt 680 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Gemäß dem Insolvenzplan vom Frühjahr 2023 sollte der WSF nur einen kleinen Teil des Warenbestands bei der Verwertung zurückerhalten.
Die Galeria Karstadt Kaufhof GmbH hat dieses Mal ein Regelinsolvenzverfahren beantragt. In diesem Fall wird vom Gericht ein vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt. Die Geschäftsführung bleibt zwar im Amt, aber alle Geschäfte bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dieser muss ein Gutachten erstellen, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für den Insolvenzantrag erfüllt sind und ob die Kosten des Verfahrens gedeckt sind. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Verfahren eröffnet. Die Geschäftsführung kann entweder bereits jetzt einen Insolvenzplan erstellen oder dies nach der Verfahrenseröffnung durch den Insolvenzverwalter erfolgen lassen.








