Ein umstrittenes Gasförderprojekt vor Borkum erhält grünes Licht trotz Klage. Risiken für Borkum und Grundwasservorkommen nicht erwartet.
Gericht bestätigt Sofortvollzug für Gasförderprojekt vor Borkum

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat den Sofortvollzug für ein umstrittenes Gasförderprojekt vor Borkum bestätigt. Ein Eilantrag der Stadt Borkum und der Inselgemeinde Juist gegen den Planfeststellungsbeschluss blieb erfolglos, wie das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mitteilte. Die Entscheidung sei nicht anfechtbar. Damit habe eine noch offene Klage gegen das Projekt keine aufschiebende Wirkung. Das Gericht bestätigte dies.
Das niederländische Unternehmen One-Dyas plant, von einer Plattform im niederländischen Teil der Nordsee aus auch in deutsches Hoheitsgebiet zu bohren und dort Erdgas zu fördern. Der Planfeststellungsbeschluss wurde im August 2024 erlassen, später ordnete das LBEG den Sofortvollzug an, der nun vor Gericht bestätigt wurde.
Gericht sieht keine Probleme fürs Grundwasser
Laut Gericht wurden keine Gründe genannt, die auf eine wahrscheinliche Rechtswidrigkeit der Genehmigung hinweisen. Risiken wie mögliche Erdbeben oder Bodenabsenkungen wurden im Verfahren geprüft. Es wird nicht erwartet, dass dies Auswirkungen auf Borkum und Grundwasservorkommen haben wird.
Laut LBEG wurden inzwischen sowohl der Hauptbetriebsplan als auch ein Sonderbetriebsplan für die erste Bohrung genehmigt. Allerdings wird für die Förderung von Erdgas auf deutscher Seite noch ein weiterer Sonderbetriebsplan benötigt.
Das Gasfeld erstreckt sich teilweise über das niederländische und teilweise über das deutsche Seegebiet. Die Förderung hat auf der niederländischen Seite bereits begonnen. Es wurde ein Staatsvertrag zur Aufteilung der Fördermengen unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert.








