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Debatte um Bonpflicht: Kritik und Lob für geplante Abschaffung

Steuer-Gewerkschaft sieht Signalwirkung kritisch, Handelsverband zweifelt an Nutzen und Kosten.

Seit 2020 müssen Händler ihren Kunden einen Bon aushändigen - diese Pflicht soll künftig wieder entfallen. (Symbolbild)
Foto: Sina Schuldt/dpa

«Brauchen Sie die Quittung?» Mit der Einführung der Bonpflicht sollte Steuerbetrug im Einzelhandel vermieden werden. Dass die kommende schwarz-rote Bundesregierung die Regel nun wieder abschaffen will, sieht die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) kritisch: «Gerade jetzt in Zeiten knapper Kassen eine bewährte Kontrollmaßnahme aufzugeben, wäre ein fatales Signal», sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft, Florian Köbler.

Seit 2020 sind Händler mit elektronischen Kassensystemen verpflichtet, ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg auszuhändigen. Die Tatsache, dass viele diesen auf Papier ausgedruckt haben, der dann oft im Müll landete, führte bei der Einführung zu Kritik. Laut dem Handelsverband HDE hat die Bonpflicht großen Einzelhandelsgruppen mehrere Millionen Euro gekostet.

Bis zu 70 Milliarden Euro nicht gezahlte Steuer

Die Summe des Steuerbetrugs an den Kassen fällt jedoch noch höher aus: Einzelne Länder bezifferten den verursachten Schaden laut dem Bundesrechnungshof auf bis zu zehn Milliarden Euro im Jahr.

Die Bonpflicht sieht Köbler daher als Erfolg. Ohnehin gebe es die Belege heute oft in digitaler Form. Zwar sei Betrug weiterhin möglich, «aber der Aufwand dafür ist inzwischen deutlich höher geworden.» Um stärker dagegen vorzugehen, seien mehr Kontrollen der Finanzämter notwendig.

Der Handelsverband hingegen begrüßt die Abschaffung. «Es ist nicht sinnvoll, einen Bon zu erstellen, wenn der Kunde keinen möchte», sagte der HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Um anhand der Belege die korrekte Verbuchung aller Umsätze zu überprüfen, sei «die Kontrolldichte durch die Finanzbehörden viel zu gering.» Auf eine Quittung gebe es auch ohne Bonpflicht einen Anspruch.

Elektronische Kassen sollen zur Pflicht werden

Für Händler mit einer offenen Ladenkasse – also einer Barkasse, die keine technische Ausstattung hat – war die Bonpflicht bisher nicht relevant. Laut Koalitionsvertrag sollen ab 2027 elektronische Registrierkassen für Geschäfte mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro obligatorisch werden. Der Umsatz muss dann zumindest digital erfasst werden.

Der Handelsverband zweifelt angesichts weiterer Kosten an dem Nutzen. Zwar sei es für einen fairen Wettbewerb wichtig, dass Betriebe bei den Steuern ehrlich seien. «Aber die Maßnahmen müssen dann schon auch in der Praxis einen Mehrwert bringen», sagte Genth. Für offene Ladenkassen wie auch für Registrierkassen gebe es identische Aufzeichnungspflichten, die Finanzbehörden kontrollieren müssten.

Für die Steuer-Gewerkschaft sei die Registrierkassenpflicht dagegen «längst überfällig». Köbler verweist etwa auf Österreich, wo diese bereits seit 2016 gilt. Gegenüber Kunden, die selbst Lohnsteuer zahlen, und ehrlichen Betrieben sei das eine Sache der Fairness, sagt der Vorsitzende.

dpa