Seit Jahren versucht die Bahn die Projektpartner mit einer Klage zu einer Beteiligung an den milliardenschweren Mehrkosten von Stuttgart 21 zu zwingen. Nun ist klar: Die Bahn muss zahlen.
Gericht: Bahn muss Mehrkosten von Stuttgart 21 allein tragen
Laut einer Gerichtsentscheidung muss die Deutsche Bahn die milliardenschweren Mehrkosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 alleine tragen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim hat den Antrag der Bahn auf Zulassung der Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart abgelehnt.
Im Mai des vergangenen Jahres entschied das Verwaltungsgericht, dass die Bahn keinen Anspruch darauf hat, dass sich die Partner des Projektes an den Mehrkosten beteiligen müssen. Die Klage der Bahn gegen das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und den Flughafen Stuttgart wurde damals abgewiesen. Die Bahn legte dagegen Rechtsmittel ein und stellte beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen Antrag auf Zulassung der Berufung.
Gericht: Keine ernstlichen Zweifel an Richtigkeit des Urteils
Der VGH hat den Antrag nun abgelehnt. Laut Gericht hat die Bahn keine Gründe vorgelegt, die eine Zulassung der Berufung rechtfertigen. Es bestehen keine ernsthaften Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, und es liegen keine Verfahrensfehler vor.
Laut einer Gerichtssprecherin ist die Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts in Baden-Württemberg endgültig – daher hat die Bahn den verwaltungsgerichtlichen Weg vollständig ausgeschöpft. Die Gerichtssprecherin sagt, dass es theoretisch noch möglich wäre, dass die Bahn vor das Bundesverfassungsgericht zieht.
Es wird erwartet, dass die Bahn Milliardenbeträge zu tragen hat. Der Konzern, der offiziell Bauherr von Stuttgart 21 ist, schätzt die Gesamtkosten für das Projekt derzeit auf rund 11 Milliarden Euro und hat einen Puffer von 500 Millionen Euro vorgesehen. In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist jedoch nur die Verteilung der Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro festgelegt. Die zusätzlichen Kosten von derzeit mindestens 6,5 Milliarden Euro dürften nach dem Urteil bei der Bahn verbleiben.