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Maskenstreit: Gericht verurteilt Bund zur Millionenzahlung

Als die Corona-Pandemie ausbrach, wurde händeringend nach FFP2-Masken gesucht. Ein Bundesministerium bot viel Geld – und viele Händler beschafften überraschend große Mengen. Das war eine teure Sache.

Der Bund wurde nach Angaben des Kölner Oberlandesgerichts zur Zahlung von rund 86 Millionen Euro plus Zinsen verurteilt. (Symbolbild)
Foto: Thomas Frey/dpa

Im Streit um die Bezahlung von FFP2-Masken hat das Bundesgesundheitsministerium eine Niederlage erlitten. Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) hat den Bund dazu verurteilt, rund 86 Millionen Euro plus Zinsen zu zahlen (6 U 101/23). Diese Entscheidung steht im Gegensatz zum Bonner Landgericht, das in erster Instanz keine Zahlungspflicht gesehen hatte.

Die Handelsfirma ILTS hatte im Frühjahr 2020 nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie bei einer staatlichen Ausschreibung geklagt. Das Bundesgesundheitsministerium hatte ein sogenanntes Open-House-Verfahren gewählt, bei dem jeder Teilnehmer den Zuschlag erhielt. Eine FFP2-Maske wurde mit 4,50 Euro und eine OP-Maske mit 60 Cent vergütet. Im Nachhinein betrachtet waren die Preise zu hoch. Zu dieser Zeit waren Schutzmasken jedoch auf dem Weltmarkt knapp und es war daher schwierig festzustellen, welcher Preis angemessen war.

Bei der Ausschreibung beteiligten sich viel mehr Firmen als vom Ministerium erwartet, die bereit waren, eine große Menge Masken zu liefern. Das Ministerium lehnte jedoch einen Großteil der Ware ab. Laut OLG Köln war dies im Fall von ILTS nicht rechtens. Das Urteil könnte eine gewisse Signalwirkung für andere ähnliche noch ausstehende Fälle haben. Bereits Ende Juni hatte das OLG Köln in einem anderen Fall entschieden, dass der Maskenlieferant Anspruch auf das Geld hat.

Bund droht Milliardenrechnung

Dem Bundesgesundheitsministerium könnten insgesamt Milliardenkosten entstehen. Dies setzt den ehemaligen Bundesgesundheitsminister und jetzigen Oppositionspolitiker Jens Spahn von der CDU unter Druck. Das Thema Masken wird auch im Bundestag diskutiert, kürzlich äußerte sich Spahn dazu in einer Aktuellen Stunde des Parlaments und verteidigte sein damaliges Vorgehen damit, dass man in der Not habe handeln müssen. Man habe nach dem Motto gehandelt, dass Haben besser sei als Brauchen.

Lauterbach will keinen Vergleich

Der aktuelle Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der die Angelegenheit gewissermaßen von seinem Vorgänger geerbt hat, hat im Juni einen Vergleich mit klagenden Maskenlieferanten abgelehnt. „Man prüfe, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen“, sagte er damals. Etwa 100 Klagen mit einem Streitwert von insgesamt 2,3 Milliarden Euro sind noch aus schwelenden Streitfällen um Masken-Lieferungen anhängig.

ILTS verkaufte dem Bund 15 Millionen FFP2-Masken und eine große Anzahl von OP-Masken. Laut Anwalt Till Veltmann war die Lieferung ursprünglich bis Ende April 2020 geplant, dann wurde die Übergabe zweimal auf spätere Zeitpunkte im Mai verschoben. Der Bund sei dann ohne erneute Fristsetzung von seinem Vertrag zurückgetreten, so Veltmann. Dies sei laut dem Kölner Gericht nicht rechtmäßig gewesen.

Firmenanwalt fordert Schlussstrich

«Es ist ein Unding, dass die Bundesrepublik bis heute versucht, die Ansprüche abzuwehren – dadurch wird der Schaden immer höher», sagt Anwalt Veltmann und appelliert an das Bundesministerium, den Rechtsstreit nicht weiter in die Länge zu ziehen. Pro Monat fielen allein im ILTS-Verfahren eine Million Euro an zusätzlichen Zinsen an. «Die Bundesrepublik sollte jetzt einen Schlussstrich ziehen und das Verfahren beenden», sagt der Jurist. Für andere Verfahren im Maskenstreit sei das Kölner Urteil wegweisend. «Das ist eine Leitentscheidung für nahezu alle im Moment anhängigen Maskenfälle.»

Die Richter in Köln haben in ihrem Urteil keine Revision zugelassen. Allerdings könnte das Bundesgesundheitsministerium eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) einreichen. Die Frage, ob dies geschehen wird, blieb vom Bundesgesundheitsministerium am Freitagnachmittag unbeantwortet.

„Es ist wichtig, dass wir alle Masken tragen, um die Verbreitung des Virus zu stoppen“, sagte der Gesundheitsminister.

dpa