Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Gericht entscheidet über Millionenklage gegen EZB

Seine Europakarte diente als Vorlage für die Abbildung auf Milliarden Euro-Banknoten. Für die Nutzungsrechte verlangt der Schöpfer nachträglich Millionen von der EZB.

Ein Kartograf verlangt 5,5 Millionen Euro von der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Nutzung seines Werkes.
Foto: Boris Roessler/dpa

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verkündet heute seine Entscheidung im Rechtsstreit um eine nachträgliche Vergütung für eine Europa-Grafik auf Euro-Banknoten. Ein 87 Jahre alter Kartograf aus Österreich fordert insgesamt 5,5 Millionen Euro von der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Nutzung seines Werkes im Urheberrechtsstreit.

Der Kartograf ist nach Angaben seines Anwalts sein Leben lang «für die Erstellung seiner Landkarten rund um den Globus gereist». Für die Darstellung Europas, die nun seit einigen Jahren Juristen beschäftigt, verwendete er demnach verschiedene Satellitenbilder und digitale Dateien, verschob dann Küstenlinien, Fjorde sowie Inseln und überarbeitete Oberflächenstrukturen und Farben.

Urheber fordert angemessene Vergütung

Der Kartograf übertrug 1997 die Nutzungsrechte für die Europa-Darstellung an die österreichische Zentralbank und erhielt dafür 30.000 Schilling – umgerechnet 2180 Euro. Später ließ die EZB das Europa-Relief auf die Rückseiten aller Euro-Banknoten drucken.

Der Rechtsstreit mit der EZB in zweiter Instanz begann mit einer harmlosen Anfrage des Kartografen: „Im Jahr 2014 bat sein Mandant die EZB um Finanzierung für ein neues Kartenprojekt“, berichtet Anwalt Philip M. Jakober. Die Zentralbank forderte daraufhin eine Liste seiner Ansprüche und Forderungen an. Nach Prüfung des Falls kam die auf Urheberrecht spezialisierte Kanzlei mit Standorten in Stuttgart und Wien zu dem Schluss, dass der Kartograf keine angemessene Vergütung für die Nutzung seines Werkes erhalten habe.

Landgericht hielt Forderung für nicht rechtmäßig

Das Landgericht Frankfurt entschied im Mai 2022, dass die Nachforderung von 2,5 Millionen Euro gemäß dem Urheberrecht sowie weiteren 3 Millionen Euro für die nächsten 30 Jahre nicht gerechtfertigt sei. Die Bilddatei wurde zwar für die Gestaltung der Banknoten verwendet, jedoch wurde sie so stark verändert, dass ein eigenständiges neues Werk entstanden ist. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass unter anderem die Farbe verändert und bestimmte geografische Elemente nicht übernommen wurden.

Anwalt Jakober legte gegen das aus seiner Sicht «offensichtlich fehlerhafte» Urteil des Landgerichts Frankfurt Berufung ein: «Jedem vernünftig denkenden Menschen ist bewusst, dass es sich bei der pauschalen Zahlung in Höhe von 2180 Euro nicht um eine faire und angemessene Vergütung für die Lizenzierung einer Europakarte für alle Euro-Banknoten handeln kann.»

Der Kartograf selbst spricht in einer Mitteilung der Kanzlei von einem «Kampf David gegen Goliath»: «Ich würde es als gerecht und respektvoll ansehen, wenn ich eine Vergütung bekommen würde, welche meinen erbrachten Leistungen entsprechen würde. Die EZB benutzt meine Europakarte bis heute milliardenfach, sodass es nur fair und gerecht wäre, wenn die EZB hierfür an mich eine gewisse Zahlung leisten würde.»

dpa