Im September 2022 erhöhte Amazon die Preise seines Streaming-Diensts Prime, ohne die Kunden ausdrücklich um Zustimmung zu bitten. Das mündet nun in einen voraussichtlich längeren Rechtsstreit.
Gericht erklärt Amazon-Preiserhöhungsklausel für unwirksam

Die Verbraucherzentrale NRW plant, die Preiserhöhung von Amazon für deutsche Streaming-Kunden mit einer Sammelklage zu stoppen, nachdem das Landgericht Düsseldorf eine Klausel als unwirksam erklärt hat, mit der Amazon sich das Recht zur Preiserhöhung ohne Zustimmung der Kunden vorbehalten hatte.
Die Verbraucherzentrale strebt nun an, mittels einer Sammelklage zu erreichen, dass Amazon die frühere Preiserhöhung rückgängig macht und die Differenz an die Kunden erstattet. Das Unternehmen prüft seinerseits, ob es gegen das Urteil des LG Düsseldorf in Revision geht, wie eine Sprecherin von Amazon in München mitteilte.
«Objektive Kriterien» bei Preiserhöhungen?
Die Verbraucherzentrale wollte eigentlich noch mehr erreichen. So hätte Amazon die Prime-Kundinnen und Kunden nach Auffassung der Verbraucherschützer auch in einer Informationsmail ausdrücklich um Zustimmung bitten sollen. Das Gericht wies die Klage in den übrigen Punkten jedoch ab. Entscheidend ist aus Sicht der Verbraucherzentrale jedoch, dass die entsprechende Vertragsklausel für ungültig erklärt wurde: «Wir sind berechtigt, die Mitgliedsgebühr nach billigem Ermessen und sachdienlich gerechtfertigten sowie objektiven Kriterien anzupassen», lautete der wesentliche Satz in Amazons Vertragsbedingungen. Zu den «objektiven Kriterien» sollten laut Klausel unter anderem die Inflation und Steuererhöhungen zählen.
Amazon: Jeder kann kündigen
Amazon sieht sich im Recht: «Wir haben Kund:innen transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime Mitgliedsgebühr informiert», schrieb eine Unternehmenssprecherin. Kundinnen und Kunden hätten immer das Recht, jederzeit ihre Prime Mitgliedschaft zu kündigen, Amazon habe wiederholt klare Informationen dazu zur Verfügung gestellt. «Wir werden das Urteil gründlich prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einlegen.»
Abodienst Prime: schon vorher Klageziel
Es ist nicht das erste Mal, dass eine Verbraucherzentrale gegen den US-Konzern vorgeht. Seit dem letzten Jahr gibt es eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen, die ebenfalls den Prime-Abodienst betrifft. Es wird untersucht, ob das Unternehmen berechtigt ist, einen Aufpreis für werbefreies Prime zu verlangen.








